Jobcenter und Übernahme der Betriebskosten?

4 Antworten

Bei einem Neuantrag sollte das durchgehen. Oder die fordern dich zum Umzug auf, müssen dann aber alle kosten tragen.

Und gibs da ne regel wie lange man mindistens arbeiten sollte ?

@fox1989

Das weiß ich nicht.

Nein, würden sie nicht. Das steht doch in den Akten, dass du bescheissen wolltest.

Ich wollte nur den Umzugs zusage aber die Miete war teurer ergo hab ich mir dadurch kein geld beim Jobcenter ermogelt auch umzugskosten musste das Jobcenter nicht zahlen und ich rede von nem neuen Antrag, kann ja nicht sein das wenn ich 10 Jahre arbeiten sollte und dann job verliere das mir mein leben lang keine nebenkosten übernommen werden...

@fox1989

Wenn du arbeitest, in eine Wohnung ziehst, die du dir leisten kannst und dann arbeitslos wirst, ist das ein vollkommen anderer Sachverhalt, als wenn du falsche Angaben machst und mit gefälschten Unterlagen kommst, um Zusagen zu erschleichen.

Ist dir der Unterschied wirklich nicht bewusst?

@ErsterSchnee

Lies bitte nochmal was ich schrieb ich glaub wir reden aneinander vorbei

@fox1989

Nein, tun wir nicht...

Deine Falldarstellung ist mir nicht klar. Eine Umzugszusage ist ein Ding, die Miethöhe eine andere.

Es wird eine maximale Miethöhe bewilligt. unabhängig von der Größe der Wohnung. Die Umzugszusage ist also in Ordnung. Da du für deine Wohnung auch nur eine maximale Miete bekommst, sehe ich auch hier den Betrug nicht.

Ich sehe also nicht, wo du hier irgendwas erschlichen hast.

Was durch die Nebenkostenabrechnung aufgefallen sein soll, erschließt sich mir nicht.

Angesichts der Übergröße einer Wohnung mag es zu einer Kürzung der Heizkostenerstattung kommen, mehr auch nicht.

Wenn du arbeitest und arbeitslos wirst, wird das JobCenter wohl kaum von dir einen Auszug verlangen.

Na ja im jahre 2012 war die Miete bis rund 500 euro warm vom Jobcenter zugelassen, ich fand ne wohnung die 630 kostete und ohne den Vertrag mit falschen angaben(da stand einfach es würde 470 kosten statt 630), hätte ich die überteuerte Wohnung nicht bekommen, die ich aber dahmals unbedingt wollte. Also das jobcenter hätte keine umzug zugestimmt, und seit dem jahre 2012 bis heute zahle ich die betriebskostenabrechnungsnachzahlung und mietdifferenz aus eigener tasche, die Miete wurde mittlerweile angepasst ich zahle nun etwa noch 30 euro aus eigener tasche, aber bezüglich der Betriebskostennachzahlung zahlt das Jobcenter keinen cent. Wie das Rechtlich geregelt ist weis ich nicht, ich hab zwar bei jeder Betriebskostenabrechnung Jobcenter um Hilfe gebeten aber jedes Jahr wurde die Kostenübernahme abgesagt, auch das bitten um Teilkostenübernahmen wurden nicht akzeptiert...

@fox1989
die Miete wurde mittlerweile angepasst

Verstehe ich nicht.

Der Vermieter hat die Miete von 630 auf 500 gesenkt?

aber jedes Jahr wurde die Kostenübernahme abgesagt, auch das bitten um Teilkostenübernahmen wurden nicht akzeptiert...

Verstehe ich wieder nicht. Du solltest mit Zahlen arbeiten. Deine Nebenkostenvorauszahlungen werden übernommen, die Nachzahlungen nicht?

Ich würde kostenfreie Klage beim Sozialgericht einreichen, Muster dafür werden im Netz wohl vorhanden sein.

@Hinkelsteiner

Ins gericht will ich ungern, da dann noch vor gericht zur sprache kommen würde das ich den makler bezahlt habe das er mir ein mietvertrag macht mit falschen mietpreisangaben... also im echten mietvertrag stand 630 euro miete, was aber zu teuer war fürs jobcenter, deswegen brauchte ich ein mietvertrag worin die warmmiete weniger sei, um eine zusage vom jobcenter zu bekommen,

Wir sind nun 3 personen statt 2, deswegen zahlt das jobcenter uns nun fast unsere volle miete, aber was da an nachkosten kommt wird immer noch kein cent übernommen, mit der begründung das im ursprung das jobcenter nie einen umzug zugestimmt hätte, aber das hab ich mir erschlichen indem ich dem jobcenter den wahren mietpreis von 630 euro verheimlichte indem ich ein gefälschten mietvertrag vorzeigte worin steht das es nir 470 sei

Die Bewilligung bzw.die Zusicherung für die Kostenübernahme hast du ja nur durch die falschen Angaben und Nachweise erhalten, hättest du das nicht gemacht, dann hättest du diese Zusicherung vom Jobcenter auch nicht bekommen, weil die Kosten dann unangemessen gewesen wären.

Das du für Umzug usw.nichts bekommen hast ist hierbei völlig irrelevant.

Meiner Ansicht nach muss das dann so behandelt werden, als wärst du ohne Zusicherung vom Jobcenter umgezogen, denn dann müsstest du dann unter anderem auch eine evtl. BK - Nachzahlung selber übernehmen und würdest nur deine vorher bewilligte KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete ) weiter bekommen, sollte die neue KDU - höher als die alte sein.

Dies würde sich meines Wissens erst dann ändern, wenn du min. volle 6 Monate aus dem Leistungsbezug raus wärst.

Wenn du dann wieder einen neuen Antrag stellen würdest, dann würde die KDU - erst einmal voll übernommen werden müssen, selbst wenn diese über der max.Grenze der Angemessenheit liegen würde, es sei denn, man hätte dich im Leistungsbezug schon schriftlich min.zur Kostensenkung aufgefordert, dann müsste das Jobcenter nur bis zur Grenze der Angemessenheit zahlen.

Sollte das nicht der Fall gewesen sein, dann müsste das Jobcenter die unangemessenen KDU - in der Regel bis zu weiteren 6 Monaten zahlen, aber dann käme sicher zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung.

Würde dann innerhalb dieser Übergangszeit eine BK - Nachzahlung bei dir eintreffen, dann müsste diese im Normalfall auch vom Jobcenter getragen werden.

Wenn du dann nach dieser Aufforderung die Kosten nicht senken könntest oder innerhalb dieser Übergangszeit nicht in eine angemessene Wohnung ziehen würdest und in deiner Wohnung wohnen bleiben würdest, bekommst du dann auch nur die max.angemessenen KDU - gezahlt bzw.nur diese würden dann noch berücksichtigt und eine BK - Nachzahlung müsstest du dann auch wieder selber übernehmen.

Danke für die Aussagekräftige Antwort, Und wenn man trotz Mühe zum Umziehen einfach nix findet würden auch dann die betriebskosten nicht übernommen werden?

@fox1989

Ohne Widerspruch und ggf.kostenloser Klage vor dem zuständigen Sozialgericht geht da sicher nichts, man muss dann schon nachweisen können das man trotz ernsthafter Suche keinen angemessenen Wohnraum gefunden hat.

Damit meine ich auch Wohnraum der unterhalb der Grenze liegt, also z.B. bei einem Single ca.45 qm - 50 qm, zumutbar wären dann sicher auch 40 qm und wenn man diese dann zu den angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft welche das Jobcenter zahlen würde bekommen würde, käme man mit Widerspruch und Klage sicher nicht durch.