Harz 4 und vermietetes Wohneigentum

7 Antworten

Leistungen des SGBII nicht dazu da, Dein nicht selbst genutztes Wohneigentum abzahlen zu können / zu finanzieren ...

das heißt Du musst Dein Vermögen - vermietetes Haus - erstmal einsetzen um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten - z.B. durch Verkauf ....

Ja, logisch werden nur deine Mieteinnahmen aber nicht deine Kreditbelastungen angerechnet! :-) Wer würde sonst noch arbeiten gehen...? :-)))

Am cleversten wärest du vermutlich beraten, wenn du selber in das Haus einziehen würdest. Aber soweit ich das kenne und überblicke, läuft es bei dir eher auf einen Hausverkauf hinaus...

Raum 09366 wird wohl "Sachsen" sein, schaue daher hier beim PDF-Dokument "Regelung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) im Landkreis Nordsachsen - gültig ab 01.01.2013": http://www.landkreis-nordsachsen.de/r-richtlinien-informationen.html Alle anderen Fragen sind soweit beantwortet.

Das ist richtig, das Amt interessieren nur deine Einnahmen und die laufenden Ausgaben, nicht aber die Kreditraten. Desweiteren gilt ein Haus, das du nicht selbst bewohnst, als Vermögen und muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Falls du selbst darin wohnst bzw. dies beabsichtigst (in diesem Fall wäre ja Eigenbedarf gegeben): Versuche es zunächst einmal über einen Lastenzuschuss beim Wohngeldamt. Denn anders als bei Hartz IV wird beim Wohngeld im selbstbewohnten Wohneigentum auch ein Kredit bzw. die ortsübliche Miete (an deren Stelle du die Kreditraten zahlst) berücksichtigt.

Kann so nicht beantwortet werden,hängt von der Anzahl der Personen ab, siehe nach unter www bmas de oder unter landkreis de ..... wo du wohnst de dann da unter Kosten der Unterkunft