Muss man ab einem Einkommen von 2.200 Netto Unterhalt zahlen.?

brennspiritus  09.03.2022, 12:55

Wer für wen?

Baris030 
Fragesteller
 09.03.2022, 12:56

Vater=2200 und 18 =Kind

8 Antworten

Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet wenn das Kind noch Unterhaltsansprüche hat.

Zieht das Kind aber ohne Notwendigkeit aus, die Eltern bieten Zuhause Kost und Logis, dann kann das erwachsene Kind nicht auf Unterhalt hoffen.

Die Eltern haben ein Bestimmungsrecht.

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Ist das Kind minderjährig, kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

grundsätzlich sind die Eltern bis Ausbildungsende unterhaltungspflichtig. Aber wenn ein Auszug nicht notwendig ist und er problemlos zuhause wohnen kann, muss auch nicht gezahlt werden.

Wenn das Kind in der Ausbildung ist. Sonst vermutlich nicht. Kann man pauschal nicht sagen

Du darfst 1096€ + 25% (ca. 1300€) verdienen bzw. behalten. Alles was darüber ist muss an Unterhalt gezahlt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DT = Düsseldorfer Tabelle

aber es scheint, da sind noch einige andere Fragen zu klären und abzuklären . allein schon die simple Frage, wie du deinen Vater denn "unter Druck setzen willst", wenn er vielleicht vorher auf,s Konto deiner Mutter überwiesen hat und sie diese "Geldquelle" weitersprudeln lassen will ... (?!) .. .

oder hast du dann vor, vor,s Gericht zu "ziehen" . na dann, gutes Gelingen .

andersrum, wie (be)zahlst du denn jetzt deinen Umzug, die Miete und überhaupt deinen neuen Haushalt .. (?!) .. das kostet doch ein Vielfaches des anstehenden Unterhalts für "erwachsene" Großkinder .