Wie viel Unterhalt muss meine Mutter zahlen?

7 Antworten

Hallo Paula,

da deine Mutter zur Zeit die Einzige ist die leistungsfähig ist, muss sie mindestens den Mindestunterhalt zahlen. Allerdings wird sie bei einem Einkommen von 2600,- Euro aller Voraussicht über dem Satz liegen.

Das Einkommen ist maßgeblich und zwar das bereinigte Nettoeinkommen.

Du solltest dich an das Jugendamt wenden, die dir bis 21 beratend zur Seite stehen. Dort kann man anhand der Einkommensbelege der Eltern errechnen lassen wer was zahlen muss.

Wichtig, falls noch nicht geschehen: die schriftliche (immer besser schriftlich und nachweislich) Aufforderung Unterhalt zu zahlen. Falls noch nicht geschehen, solltest du das diesen Monat in Angriff nehmen! Der Unterhalt hat dann direkt auf dein Konto zu gehen und zwar regelmäßig am Anfang des Monats!

Gehen wir mal davon aus, dass es sich bei den 2600,- um das Nettogehalt deiner Mutter handelt und dein Vater unter dem Selbstbehalt in Höhe von 1300,- Euro liegt. Auf jeden Fall kann deine Mutter dann die Arbeitnehmerpauschale in Höhe von 5% abziehen:

2600,- - 130 = 2470,- Euro.

Dann wäre sie nach Düsseldorfer Tabelle verpflichtet dir 580,- Euro zu zahlen. Von dem Betrag kann sie 204,- Euro Kindergeld abziehen. (ab Juli, im Juni nur 194,- Euro da das Kindergeld erst ab Juli erhöht wird).

Damit muss sie dir also 376,- Euro zahlen. Das Kindergeld steht dir ebenfalls zu. Wer bekommt es zur Zeit? Wahrscheinlich dein Vater bei dem du wohnst...

Was dein Vater nun im Einzelnen für Kost und Logis haben möchte, ist dann wieder eine andere Sache. Und da du ja in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihm lebst wird Kindergeld und Unterhalt auch noch angerechnet auf deinen Bedarf...

Du hast einen Nebenjob... Hier wäre auch eine Anrechnung (je nach Billigkeit) möglich. Allerdings darfst du auch hier erstmal 50,- Euro abziehen. Die 100,- Euro die bleiben werden aber auch nicht unbedingt in voller Höhe von ihrer Unterhaltslast abgezogen. Ein Schüler muss keinen Nebenjob machen!

Hierzu ein Anwalt:

Manchmal wird von einer Anrechnung auch ganz abgesehen, z.B. bei Ferienjobs in geringem Umfang. Da das Kind in die Schule geht, handelte es sich um sogenanntes oberobligationsmässiges Einkommen, bei dem man von einer Anrechnung absehen könnte.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckforderung-von-Kindesunterhalt-wegen-Nebenjob-des-Kindes--f25452.html

Und wenn es zur Anrechnung kommt, dann die Hälfte. Also 50,- Euro.

Sobald das Jugendamt gerechnet hat, solltest du ebenfalsl nochmals schriftlich der Mutter mitteilen in welcher Höhe du den Unterhalt forderst und das sie diesen zum 1.ten des Monats zu überweisen hat auf dein Konto. Im Gegenzug schickst du ihr eine halbjährliche Schulbescheinigung und das Zeugnis.

Sollte sie sich nach wie vor quer stellen, dann holst du dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehst damit zum Anwalt und ggf. dann vor Gericht! Wenn ihr ein gerichtlicher Titel lieber ist...

Deine Mutter könnte allerdings auch versuchen deinen Vater in Regress zu nehmen. Aber das ist dann wieder eine andere Geschichte und hängt von einigen Faktoren ab ob sie damit durch kommt. Und unterm Strich wird es ihr persönlich auch nicht viel bringen, da selbst mit einem fiktiven Einkommen des Vaters sich dein Anspruch wieder erhöht und sie ggf. nur ein paar Euro "spart".

Was Einkommen ist und was deine Mutter davon abziehen kann, kannst du im Vorwege schon mal den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes entnehmen, welches für dich zuständig ist:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Wie gesagt: schreibe sie an, bitte um die Einkommensbelege der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid und dann kannst du schon mal selber rechnen oder zum Jugendamt gehen (die allerdings auch die Einkommensnachweise anfordern können...). Stellt sie sich quer: ab zum Anwalt, nachdem du auch mit Hilfe des Jugendamtes nicht weiter kommst!

Unterhalt für volljährige Kinder

 

(03.05.2018) Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder in Deutschland volljährig. Fortan gelten sie vor dem Gesetz als Erwachsene und daher erlischt auch das Sorgerecht der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Eltern für das volljährige Kind den Unterhalt als Barunterhalt erbringen und das Kind muss sich selbst um die Umsetzung seiner Rechte dahingehend kümmern. Dies gilt besonders bei Kindern, deren Eltern getrennt leben. Hat bisher ein Elternteil den Unterhalt vom anderen Elternteil gefordert, so muss dies nun das volljährige Kind selbst übernehmen.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Mit 2.600 € ist deine Mutter in Einkommensstufe 3 (110,0 % des Mindestunterhaltes) einzustufen. Dieser beträgt Brutto 586,00 €. Davon ist das Kindergeld von z. Zt. 194,00 € (204,00 € ab dem 01.07.2019) in voller Höhe abzuziehen und dein eigenes Einkommen. Verbleiben also noch 236,00 € (226,00 € ab dem 01.07.2019), die deine Mutter die schuldet.

Bei den angegebenen Daten wird sie vermutlich 550-580 € abzüglich des Kindergeld, welches vermutlich dein Vater erhält zahlen. Also ca 350,-

Aber das wird das Jobcenter schon genau ausrechnen und dafür sorgen, daß es keinen Cent zu viel für dich zahlen muss