Wie viel Unterhalt muss man ab welchem Einkommen zahlen?

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Der Selbstbehalt liegt bei 1.080,- Euro, Du könntest derzeit also (nur) 120,-. Euro für beide Kinder zahlen. 

Das bei Dir lebende Kind spielt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle, wenn der Vater dieses Kindes den Kindesunterhalt zahlt.

Wenn das Kind, das bei Dir lebt, mindestens drei Jahre alt ist, bist Du zu einer Vollzeit-Berufstätigkeit verpflichtet. Falls Du derzeit nicht bereits in Vollzeit arbeitest, kann man Dich verpflichten, mehr zu arbeiten, um mehr Unterhalt zahlen zu können.

Je nachdem, wie alt das Kind ist, das bei Dir lebt, kann man Dich eventuell sogar dann zu einer zusätzlichen Nebentätigkeit verpflichten, wenn Dur´bereits in Vollzeit berufstätig bist. Denn der Mindestunterhalt der beiden minderjährigen Kinder muss grundsätzlich auf jeden Fall sichergestellt werden. Dazu kann eine Wochenarbeitszeit bis zu 48 Stunden verlangt werden. Allerdings darf dies nicht zu Lasten der Betreuung des bei Dir lebenden Kindes gehen. Falls dieses Kind aber bereits ca. 14 Jahre oder älter ist, steht einer Ausweitung Deiner Erwerbstätigkeit nichts im Weg.

Alle diese verschärften Anforderungen würden aber nicht gelten, wenn der Vater der beiden Kinder, bei dem sie leben, über ein wesentlich besseres Einkommen verfügen sollte als Du. Denn in diesem Fall muss er sich ausnahmsweise auch am Unterhallt beteiligen und möglicherweise sogar den größten Teil des Unterhalts selbst übernehmen.   

Einen Anhaltspunkt liefert die Düsseldorfer Tabelle.

Da das Alter der Kinder auch eine Rolle spielt, kann man auch nicht einfach den Anspruch zweier Kinder gegeneinander aufrechnen

Der Selbstbehalt beträgt 1050€. Sobald das bereinigte Netto darüberliegt ist man zumindest teilweise insoweit leistungsfähig. Gegenüber minderjährigen Kindern besteht zudem eine gesteigerte Erwerbsobligenheit, d.h. man muß alle möglich unternehmen um das Einkommen so weit zu steigern, das man zumindesst den Mindestunterhalt zahlen kann.


Aber da ich ja noch ein Kind habe das bei mir lebt und ich versorge dürfte der selbstbehalt doch höher sein?

Nein. Das Kind was bei Ihnen lebt, erhöht nicht den Selbtbehalt, sondern hat einen eigenen Unterhaltsanspruch. Alle Kinder sind gleichermaßen zu berücksichtigen, d.h. das das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen pro Rate auf die Kinder zu verteilen ist. Allerdings tendieren die Gerichte deutlich seltener dazu, fiktive Einkommen anzunehmen, wenn der Unterhaltspflichtige mit einen Kind zusammenlebt. Das hängt damit zusammen, das die Annahme fiktiver Einkünfte diese Kind benachteiligen würde.


Momentan verdiene ich 1200 € und musste noch nichts zahlen.

Der Unterhaltsanspruch muß natürlich zunächstmal geltend gemacht werden. Hierbei kann Unterhalt in der Regel nicht für die Vergangenheit verlangt werden, so das ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch einfach verfällt.



Der Unterhalt orientiert sich nach dem Alter des Kindes und ist in der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" festgelegt (einfach mal googeln). 1200 Euro ist glaube ich der Selbstbehalt, deswegen musstest du bisher nichts zahlen. 

Aber da ich ja noch ein Kind habe das bei mir lebt und ich versorge dürfte der selbstbehalt doch höher sein?

Guckstu: "Düsseldorfer Tabelle"