Unterhalt bei einer volljährigen Auszubildenden?

5 Antworten

 Anrechnen lassen muss Sie sich ihreAusbildungsvergütung nach Abzug von Fahrtkosten und einer Ausbildungspauschale von monatlich 100 Euro.Auch ist Das Kindergeld, soweit es von Volljährigen noch bezogen wird, auf den Unterhaltsbedarf in voller Höhe anzurechnen 

kannst es auch ausrechnen. https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html

Schau Düddeldorfer Tabelle, aber auch unterhalb der Tabellen den Text. Ich glaube, von der Ausbildungsvergütung wird etwas angerechnet oder sogar ganz?

abcdeforgetit 
Fragesteller
 24.04.2020, 16:45

Genau die Ausbildungsvergütung wird mit dazu gerechnet.. ich frage mich, ob ich mit meinem Einkommen überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt habe.

Reanne  24.04.2020, 17:02
@abcdeforgetit

Nach der Tabelle beträgt der Umterhalt 610 Euro, da liegst Du also drüber. Gilt ab 18 Jahre.

Wenn sie nicht mehr bei der Mutter im Haushalt lebt stünde ihr derzeit ein Unterhalt von 860 € zu, ihre Netto Vergütung würde darauf bis in der Regel 100 € für Aufwendungen wegen der Ausbildung angerechnet.

Dazu käme das Kindergeld von derzeit min.204 €, somit würde sie bei um die 940 € liegen und keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben.

Selbst wenn ab dem 18 Lebensjahr die bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern für den Unterhalt herangezogen werden.

Sollte sie noch bei der Mutter im Haushalt leben und keine vorrangigen Unterhaltsberechtigten vorhanden sein, dann käme es auf das gesamte anrechenbare bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile an.

Müsste man dann in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen was es dann an Unterhalt geben könnte.

Selbst wenn man insgesamt dann auf bis zu 5500 € Netto kommen würde, läge der Unterhaltsanspruch ab 18 Jahren bei nur 848 € und es müsste kein Unterhalt mehr gezahlt werden, dass Kind müsste dann aber auch das Kindergeld von der Mutter bekommen.

Diese könnte dann aber ein angemessenes Kostgeld von der Tochter verlangen.

abcdeforgetit 
Fragesteller
 24.04.2020, 17:54

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! :-)

du bekommst ja außerdem noch Kindergeld. Damit hast du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt.

Geht es um Unterhaltszahlung fürs Kind bei Scheidung?

Das mußt Du Den Anwalt fragen.