Wieviel Unterhalt muss mein Vater bezahlen wenn meine Mutter kein Einkommen hat?

8 Antworten

würde meiner Mutter so gern etwas finanziell unterstützen.

ob einer derartigen Aussage kann ich nur erwidern .... suche Dir selbst einen kleinen Job um sie zu entlasten.

Hinsichtlich Deines Unterhaltsanspruchs gegenüber Deinem Vater / Deiner Mutter liegt es alleine an Dir diesen einzufordern. Dazu kannst Du Dich rat- und hilfesuchend an das zuständige Jugendamt wenden oder aber einen Anwalt beauftragen, Deinen Vater zur Offenlegung seiner Einkünfte aufzufordern.

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Meine Mutter bei der ich lebe (ist selbstständig) hat momentan gar kein Einkommen

also gibt es durchaus die Möglichkeit Tranfergelder zu beantragen .... z.B. Wohngeld oder Leistungen nach SGB II = Hartz IV

...... als Selbstständige ......

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Coronavirus/faq-coronavirus.html

Soforthilfen für Soloselbständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler und Landwirte

Deine Mutter ist erwachsen und sollte selbst wissen um welche Hilfen / Unstützungen sie ersuchen kann.

Wie kommst Du auf die Idee, daß Deine Mutter Dir ab 18 Unterhalt bezahlen muß? Du lebst bei ihr und sie kommt für die Kosten im Haushalt auf.

Deinen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater mußt Du einklagen, wenn er nicht mehr zahlt, Du bist volljährig und jetzt selbst dafür zuständig.

Deine Mutter kann Fördergelder beantragen, wenn sie wegen Corona derzeit kein Einkommen hat. Einen Unterhaltsanspruch gegen Deinen Vater hat sie nach der Scheidung nicht mehr.

Was hindert Dich, neben der Schule zu jobben, z. B. im Supermarkt?

Giwalato

Da ab 18 beide Elternteile unterhaltsverpflichtet sind, muss erstmal errechnet werden wer was an bereinigtem Nettoeinkommen hat um deinen Bedarf zu errechnen.

In deinem Fall, da deine Mutter offensichtlich unter 1400 bereinigtem netto hat und dein Vater ein Netto vonn ca. 2500 hat, kann man davon ausgehen, dass nur dein Vater leistungsfähig ist. Wenn man von den 2500 einfach nur die 5% Pauschale abzieht, dann wäre er in Stufe 2 bzw. 3 der Düsseldorfer Tabelle:

Also 552 oder 583 minus 204 Euro Kindergeld.

Mit Volljährigkeit musst du dich selbst um deine ansprüche kümmern. Also gehst du zum Jugendamt, die beratend für dich tätig werden. Du forderst die Einkommensunterlagen deines Vaters ab und die deiner Mutter. Im Gegenzug legst du eine gültige Schulbescheinigung vor und gibst deine Bankdaten an, da das Geld jetzt direkt an dich geht. Auch bist du verpflichtet dem einen Elternteil jeweils die Einkommensbelege des anderen Elternteils vorzulegen.

Nun kann gerechnet werden... Was Einkommen ist und was abgezogen werden darf um das Nettoeinkommen zu bereinigen, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Zum Unterhalt des Vaters wird das Kindergeld voll hinzu gerechnet. Was deine Mutter nun für Kost und Logis möchte ist eine Sache zwischen euch Beiden und muss deinen Vater nicht interessieren. Jeder Elternteil muss nur das zahlen, was er mit eigenem Einkommen zahlen müsste.

ein Beispiel:

Dein Vater verdient 2500, deine Mutter hat 1350 Euro. Dein Vater kann die vollen Kilometer in Abrechnung bringen, da er sonst nicht zur Firma kommt. Nehmen wir mal die Summe von 250 Euro.

Rechnung:

Vater 2500 - 250 = 2250 - 1400 (Selbstbehalt) = 850 Euro

Mutter 1350 - 5% Pauschale (fährt mit dem Bus zur Arbeit) = 1282,50 - 1400 = - 117,50

Auf den ersten Blick sieht man schon: deine Mutter ist nicht leistungsfähig. also schauen wir uns nur deinen Vater an:

Er hat 2250 Euro bereinigtes Netto, Bedeutet Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.

Stufe 2: 557 Euro. Davon wird das Kindergeld voll abgezogen : 557 - 204 = 353 Euro.

Das ist der Betrag den er zahlen muss. Das Kindergeld bekommst du in der Theorie ja auch, wird deine Mutter wahrscheinlich gleich einbehalten, da du ja bei ihr wohnst... Was du ihr noch geben möchtest, klärt ihr zwischen euch.

Bei deiner Mutter werden die letzten 3 Jahre zugrunde gelegt, da selbstständig. Bei deinem Vater als Angestellter sind es die letzten 12 Monate. Durch Corona ist es nun natürlich schwierig, da Niemand weiß wie lange es dauert und wann deine Mutter wieder einkommen hat. Da es dazu auch noch keine Gerichtsentscheide gibt, kann man nicht einfach sagen: sie hat ja gerade nichts und zahlt deswegen nichts... Das Jugendamt dürfte nun vielleicht etwas überfordert sein wie zu rechnen ist und dein Vater wird dies wahrscheinlich auch so nicht einfach hin nehmen. Aber die Forderung würde ich im ersten Schritt einfach mal stellen und dann weiter sehen ob dein Vater einen Anwalt nimmt. Wobei dein Vater wahrscheinlich nur unerheblich weniger zahlen müsste, wenn deine Mutter Einkommen hätte, da ja beide Summen als Bedarfsgrundlage zu nehmen sind.

Hätten sie z.B. Beide je 2250 bereinigtes Netto, dann liegt dein Bedarf bei 764 Euro (Stufe 8). Jetzt noch das Kindergeld runter: 764 - 204 = 560 Euro. Beide verdienen gleich, beide zahlen die Hälfte, also 280 Euro. Im Gegensatz zu jetzt wären das um die 70 euro weniger als jetzt!

Wenn dein Vater sich zahlungsunwillig erweist, dann muss eh ein anwalt eingeschaltet werden, weil das Jugendamt dich vor Gericht nicht mehr vertreten darf. Dafür gehst du zum amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein und dann zum Anwalt.

Deine Mutter sollte sich ggf. um staatliche Hilfen bemühen wegen der Lage derzeit! Aber auch dies wäre (auf die Monate gerechnet) Einkommen!

Siehe die Antwort von @ Kessie 1

Ich möchte nur noch einen Zusatz nachreichen, denn unter Umständen gilt deine Schulausbildung als allgemeinbildender Schulbesuch und dann würdest du als volljähriges privilegiertes Kind, wohnhaft bei einem Elternteil und zwischen 18 - 21 einem minderjährigen Kind gleichgestellt.

Dann läge der Selbstbehalt der Eltern nicht bei den genannten bereinigten 1400 €, sondern nur bei 1160 € Netto, wenn sie berufstätig sind, sonst würden es nur 960 € sein.

Ja, geh mal zum Jugendamt. Wenn das nicht hilft musst du leider zivilrechtliche Schritte gehen.