Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen

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Zumindest müssen beide Ehepartner während des Scheidungsverfahrens gegenüber dem Gericht persönlich erklären, daß sie die Ehe für gescheitert erklären und die Scheidung wünschen - es sei denn, nur einer will die Scheidung und die Trennung dauert schon 3 Jahre (dann braucht es nur einer). Es müssen also die Voraussetzungen für die Ehescheidung vorliegen. Da es sein kann, daß mehrere mündliche Verhandlungen bei einem Scheidungsverfahren angesetzt sind, ist es möglich, daß Deine Bekannten bei dem eigentlichen Scheidungstermin nicht zugegen waren. Dann haben sie es aber in einer der vorherigen Sitzungen - die ebenfalls Teil des Scheidungsverfahrens waren - persönlich bei Gericht erklärt.

MGMGMG  11.01.2011, 14:01

Anmerkung: Sollte es nur einen Termin geben, weil zum Beispiel alles unstreitig ist, und jemand möchte den Ex nicht nochmal sehen, kann man meines Wissen nach auch schon vor dem Gerichtstermin zum Amtsgericht gehen und dort die Erklärung gegenüber dem Richter abgeben.

Steht eigendlich immer im Schreiben vom Gericht ob ein persönliches Erscheinen gefordert wird und wenn man einen Anwalt hat, wird der das einem auch sagen können. Ich musste da erscheinen zur Anhörung, ein Anwalt alleine wäre da nicht akzeptiert worden. Da mein Ex-Mann und ich auf großer Entfernung wohnen, konnte ich allerdings einen Antrag stellen, dass meine Anhörung hier vor Ort statt fand und ich die Fahrerei und Kosten nicht hatte.

also ich spreche aus erfahrung und ich war auch nicht bei meiner scheidung anwesend. bei mir war es aber so mein ex wohnt in schwäbisch hall und ich in berlin. ich wurde in berlin gehört und habe zum besten gegeben das die ehe gescheitert ist und das war es für mich gewesen.nur ein verkehrsanwalt war dann da unten bei der scheidung

mein Exmann und ich mußten beide persönlich erscheinen

Fakt ist,man muß schom einen triftigen Grund haben um nicht zu erscheinen,habe in 2 Wochen auch einen Scheidungstermin,meine Anwältin sagte mir auch,wenn meine Ex nicht erscheint (ohne Artest,oder triftigen Grund,natürlich schriftlich),dann muß sie eine strafe zahlen! Habe auch eine Nachbarin die beim Amtsgericht arbeitet,die sagte mir auch das gleiche und die werden wohl ein bischen Ahnung haben! Es geht nicht das man einfach so ohne Grund bei einer Gerichtsverhandlung fern bleiben kann!Das ist nicht so einfach,es geht um die Ehetrennung!!