Muss man bei Scheidung persönlich vor Gericht erscheinen?

13 Antworten

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Das kommt darauf an, wie smart ihr seid.

Mit einer notariellen Scheidungsvereinbarung und übereinstimmend erklärtem Getrenntleben seit einem Jahr gibt es nur nur einen einzigen Termin vor Gericht und bei dem wird persönliches Erscheinen meist nicht angeordnet.

Das liegt schlicht daran, daß ein Notar alle erforderlichen Folgesachen (Hausratteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften), Trennungsunterhalt und ggf. Sorgerecht und Unterhalt der Kinder) bereits fix und fertig vorlegt und kein Gesprächsbedarf besteht. Das hierbei keiner über den Tisch gezogen wird, ist seine Amtspflicht.

Das Scheidungsurteil kommt per Post und ist nach 4 Wochen unwidersprochen dann rechtskräftig.

Nimmt sich einer einen Anwalt und reicht Scheidung ein, auch bei einvernehmlicher Scheidung, und der andere nickt alles ab, muß man eben hin, um sich ernsthafte Fragen des Vorsitzenden anzuhören und kann selbst keine Anträge stellen. Da ist nun seine Pflicht.

Ihr habt es in der Hand - wenn man sich denn schon einig ist, dann bitte mit der Notarvariante - und die kostet jeden keine 500 EUR :-)

G imager761

Erdianer  11.04.2012, 19:27

Wo hast Du diese Weisheit her? Da musss mir in der Praxis glatt was durchgegangen sein.

Zum Scheidungstermin ist immer das persönliche Erscheinen der beiden Parteien erforderlich ( § 128 Gesetz über Verfahren in Familiensachen und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) Das Gericht muss sich ein Bild machen, dass die Ehe tatsächlich zerrüttet ist.

Die Rechtsmittelfrist beträgt 1 M o n a t und keine 4 Wochen ( § 71 Gesetz über Verfahren in Familiensachen und der Freiwilligen Gerichtsbarkeit) = ein kleiner Unterschied.

imager761  10.07.2012, 17:06
@Erdianer

Dir scheint entgangen zu sein, daß ich ausdrücklich eine Scheidung auf Antrag nach notariellem Scheidungsvertrag angesprochen habe :-)

§ 128 FamFG findet nun gerade keine Anwendung, wenn überenstimmend die Zerrüttung der Ehe nach obligatorischem Trennungsjahr notariell beurkundet erklärt wurde, braucht sich der Vorsitzende darüber nun ebensowenig ein Bild durch persönliche Befragung der Antragsteller zu machen wie er die säuberlich aufgelisteten Entscheidungen zu den Folgesachen detalliert erörtern muß.

Die Auslegung des § 71 FamFG ist natürlich korrekt - allerdings dürfte durch allseitigen Rechtmittelverzicht der Beschluß bereits mit Verkündigung rechtskräftig sein und keine der Parteien spitzfindigerweise Wert auf 28, 30 oder eben 31 Tage Frist Wert legen :-)

Dass beide dafür einmal vor Gericht erscheinen, habe ich im Übrigen nicht bestritten.

G imager761

Man kann die einvernehmliche Scheidung größtenteils über einen Anwalt laufen lassen. Lediglich zu einem Termin müssen beide Scheidungs-Willige persönlich erscheinen, nämlich dem "Termin zur Anhörung der Parteien", der durch das Gericht festgesetzt wird. "Am Ende des Termins, der in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauert, wird die Scheidung ausgesprochen." Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss übrigens nur einer der Eheleute anwaltlich vertrenen sein. So kann man sich nicht nur Nerven, sondern auch Kosten ersparen. Quelle für die zitierten Informationen: http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-informationen/scheidung-online-zeitlicher-ablauf/

Du wirst wegen eines Scheidungstermins zu Gericht gehen müssen, damit Deine Scheidung vollzogen und rechtskräftig wird. Dafür braucht es auch einen Anwalt - im Scheidungsverfahren herrscht "Anwaltszwang". Zumindest einer von euch, benötigt einen Anwalt, da Scheidungsanträge nur vom Anwalt gestellt werden können und nicht eigenständig. Durch euer Vorhaben einer einvernehmlichen Scheidung lässt sich übrigens viel Geld sparen, wenn ihr nur einen Anwalt beauftragt. ;)

Fraglich ist dann z.B. auch, ob ein Versorgungsausgleich von Nöten ist. Ansonsten kann ein Antrag auf Abtrennung des Versorgungsausgleiches gestellt werden. Das Gericht kann dann sofort einen Scheidungstermin bestimmen. Der Scheidungstermin dauert meist nur weniger Minuten und dann ist man auch schon geschieden.

Für mehr Infos... rund um die Scheidung, inbesondere wie man Zeit & Kosten sparen kann, empfehle ich diese Seite hier:

https://www.online-scheidung.info/scheidungskosten.html

must nicht einen anwalt haben nur das trennungsjahr muss eingehalten sein dann musst du der scheidung zustimmen du zahlst auch nur die gerichtskosten ca 180 eu. persönliches erscheinen erforderlich dauer max 1std viel glück l.g.fr