Ehemann zum Scheidungstermin nicht erschienen - was passiert?

6 Antworten

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Er bekommt beim Nichterscheinen eine Geldstrafe. Kommt er auch das nächste Mal nicht, kann er u.U. von der Polizei geholt werden. Er kann auch eine weitere Strafe bekommen. Sind aber alle Streitigkeiten zwecks Scheidung vereinbart worden, kannst du u.U. auch geschieden werden. Liegt am Richter.

Theoretisch ist von meiner Seite alles geklärt. Kein Versorgungsausgleich und nichts, war ne Kurzehe. Aber ER sollte dem ganzen zustimmen, hat dir Richterin gesagt.

@Dayna1807

Gut. Doch wenn er auch diesmal nicht erscheint, KANN die Richterin evtl. auch ohne ihn scheiden.

Schau unter www.familienrecht.de "Säumnis im Scheidungsverfahren nach neuem Recht" nach und lies dir den Artikel genau durch. Dort werden alle deine Fragen rechtlich einwandfrei beant- wortet. Deine Anwältin überzeugt mich nicht.

Vielen Dank für den Link. Mich überzeugt die Anwältin auch nicht, lol. Wird Zeit, dass dieses Kapitel abgehakt wird. :-( Aber ich finde es nicht richtig, dass er wahrscheinlich nicht mal erscheinen muss. Die Strafe hätte er sich für den Aufwand eigentlich verdient...

seh ich das richtig? du warst mit anwalt vor gericht, dein ehemann war nicht da.. und dann gehst du nach hause zu gutefrage.net und frägst, was beim nächsten mal passiert? statt direkt vor Ort die zu fragen, die das weis incl. aller anderen antworten zum Thema? Eine scheidung bedarf keiner gegenseitigen Einvernehmung. Du kannst dich auch ohne ihn scheiden lassen.

Ja genau, ich war da mit Anwalt. Aber in ihren 50 Jahren im Amt ist meiner Anwältin so ein Fall noch nicht passiert. Alle waren ratlos.

@Dayna1807

o.O was zur hölle?

@xeroxxx

Normalerweise kommen wohl alle Beteiligten zum Termin, oder wenn überhaupt, dann 5 min zu spät. Aber überhaupt nicht erscheinen, gäbe es selten.

Warum stellst Du die Frage hier und nicht Deiner Anwältin. Die muss es doch wissen!!

Dann gibts ne Geldstrafe, kommt er dann wieder nicht holen ihn unsere Freunde und Helfer ab und bringen ihn persönlich (nat. auf seine Kosten) zum Gericht.