Miete bar bezahlt, aber keine Quittung?

17 Antworten

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In der Tat steht hier Aussage gegen Aussage. Der Richter muss den Fall trotzdem entscheiden. Das ist dann eine Frage der sogenannten Beweislast. Die Beweislast für die Mietzahlung liegt beim Mieter. Kann er nicht beweisen, dass er die Miete gezahlt hat, muss er noch einmal zahlen.

Ich würde die Flinte aber nicht gleich ins Korn werfen. Versuche die beiden Termine so gut wie möglich schriftlich zu rekonstruieren. Trage das dann mit allen Details im Prozess vor und berufe dich zum Beweis auf die Parteivernehmung des Vermieters. Spätestens dann, wenn sie ihre Lüge vor einem Richtertisch wiederholen müssen, knicken die meisten Lügner erfahrungsgemäß ein.

Und für di Zukunft gilt: Miete zahlt man nicht bar und schon gar nicht ohne Quittung.

Ja aussage gegen aussage!!! Er hätte Dir Quittungen ausstellen müssen oder Du hättest Ihm eine vorlegen sollen die er dann Unterschreibt! Aber so wird es ne heikle Geschichte. Drücke Dir die Daumen das Du recht bekommst.

Schon wieder so eine Uraltfrage. Wen der Sachverhalt allgemein interessiert:

Grds. hat der Schuldner Zahlung zu beweisen (s. u.) und nicht der Gläubiger (Nicht-)Erhalt. Insofern dringt Zahlungsklage und fristlose Kündigung des VM ohne Zahlungsnachweis auch durch und jeder ist mit dem Klammerbeutel gepudert, der Barzahlungen ohne Zeugen oder Quittung leistet :-O

oder steht hier Aussage gegen Aussage?

Nicht wirklich: Die Grundregel zur Verteilung der Beweislast vor Gericht lautet: Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist. Wer sich auf eine Zahlung beruft, die er geleistet haben will, muss dafür im Prozess auch den Beweis erbringen, oder es droht Klagabweisung.

Der Vermieter scheint offensichtlich Geld zu brauchen und aus dem Umstand, dass du keine Quittung hast von ihm, Geld rauszuschlagen. Ich verstehe wirklich nicht, dass man sich so wichtige Sachen nicht quittieren lässt. Selbst beim besten Freund würde ich mir das quittieren lassen, man weiß nie was mal ist. Du wirst wahrscheinlich Pech haben, allerdings könnte es ein vorteil sein, dass der Vermieter erst jetzt nach "Monaten" damit kommt. Normalerweise ist es ein Kündigungsgrund, wenn man mit nur einer Miete im Rückstand ist. Das könnte dir vielleicht helfen, wenn du die anderen Mieten alle überwiesen hast. Überleg mal ganz genau, ob es wirklich nichts und niemand gibt, der das bestätigen kann.

upps, das ist ja nicht nett von deinem Vermeiter. Hast du vielleicht einen Zeugen für die Übergabe oder eine Eintragung in deinem Kalender, wann genau du ihm das gegeben hast? Schreibe ihm doch einen Brief, in dem du nochmal ganau angibst, wann du ihm das Geld gegeben hast. Kannst ja auch noch eine Kopie von den Kontoauszügen beilegen, irgendwann musst du es ja von deinem Konto abgehoben haben. viel Erfolg. Sonst steht wohl Aussage gegen Aussage.