Nach 3 Jahren Trennung,wie lange dauert dann die Scheidung

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Wenn Ihr schon 3 Jahre getrennt lebt, fällt ja das Trennungsjahr weg. Wielange das Scheidungsverfahren dann noch dauert, hängt von der Bearbeitung beim Gericht ab, d.h. ob viele Verfahren im Scheidungsgericht anhängig sind oder nicht. Wenn nach Antragstellung schnell ein Termin anberaumt wird, kann es sehr schnell gehen! Der Gütetermin ist dann bestimmt bei der langen Trennung nur noch Nebensache.Es könnte beim 1. Termin gleich zum Urteil kommen, wenn Ihr Euch einig seid.

Ohne Fristen kannst Du die Scheidung einreichen, da das Trennungsjahr vorüber ist. Dann benötigt Ihr bei streitloser Scheidung einen gemeinsamen Anwalt (sonst besser zwei). Der Rest ist nur Formsache bei Geicht, es dauert ca. 6 Wochen, allein wegen dem Versorgungsausgleich. Dann dauert es noch bis zum Urteil je nach Zeit des Familienrichters. Alles in allem kann es in 3 Monaten durch sein.

ABer bitte daran denken, gibt es großes ermögen z.B. Immobilien, dann einigt Euch VORHER notariell darüber, wem was einzeln gehören soll. Sonst trinkt Euer Anwalt Champus auf Eure kosten!

Also meine Schwester war 4.Jahre von ihren Mann getrennt.Sie hatte dann die Scheidung eingereicht,nach ungefähr 4.Monaten war sie geschieden.Die Scheidung mußten alle beide zahlen.Sie hatte auch einen Rechtsanwalt,der kostet auch noch einmal.Alles Gute für das Jahr 2011.

Wir haben soweit alles geklärt , Möbel geteil, Vermögen oder sonstiges gibt es nicht. Er hat jetzt verstanden das es keine gemeinsame Zukunft mehr gibt, und stimmt zu. Wünsche allen Leser einen Guten Übergang ins Neue Jahr 2011 !

Du kannst sofort die Scheidung über einen Anwalt (Anwaltszwang) einreichen. Von Amts wegen wird das Gericht den Versorgungsausgleich mit der Scheidung machen. Wenn Ihr beide keine Lücken im Versicherungsverlauf der Rententräger habt, kann das Scheidungsverfahren in 3 - 4 Monaten erledigt sein. Wichtig ist, dass Du bzw. Dein Mann die Schreiben des Rententrägers sofort beantwortet und evtl. Lücken klärt. Sobald bei Gericht die Auskünfte der Versorgungsträger komplett vorliegen, kann Scheidungstermin bestimmt werden.