Darf meine sachbearbeiterin vom Jobcenter entscheiden das sie nicht mehr mit mir telefonieren will und das ich nur noch persönlich erscheinen darf?

9 Antworten

Leider schreibst du die Gründe nicht, warum die Sachbearbeiterin Telefonate mit dir verweigert. Dass du nicht zurückgerufen wirst, liegt vermutlich an der Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter des Jobcenters und ist normal.

Selbstverständlich kann man von dir erwarten, dass du persönlich zu Gesprächsterminen zum Jobcenter gehst. Warum willst das nicht?

Wo lebst du denn, wenn du Hartz IV beziehst hast du auch Zeit persönlich im Amt aufzulaufen.

Es sind nicht Beleidigungen notwendig, aber wenn jemand permanent anruft und erwartet das der Sachbearbeiter immer für ihn "springen" soll, dann kann er das unterbinden.

Kurz gefasst! Ja das darf er/sie! Jobcenter haben ein Service Center und sind nicht verpflichtet Gespräche entgegen zu nehmen!

Ansprechpartner sind; 1. Leistungssachbearbeiter/ Teamleiter der Leistungsabteilung.

2. Persönlicher Ansprechpartner/ Teamleitung (Markt und Integration)

oder du bist bei einem Fallmanager!

Nach meiner Erfahrung ist den Mitarbeitern vom Jobcenter / Arbeitsagentur oder auch anderen Behörden eine telefonische Klärung eigentlich oft lieber.

Das ist auch für sie zeitlich flexibler & weniger aufwendig als ein persönlicher Termin, zumal es auch schwieriger ist, sie danach auf Aussagen & Auskünfte festzunageln.

Aber einen Anspruch auf telefonische Klärung hast Du nicht. Solange sich der Sachbearbeiter in angemessener Form um Dein Anliegen & Fragen kümmert, laufen da Beschwerden ins Leere.

natürlich darf sie das entscheiden. du hast die pflicht bei vorladung zum termin persönlich zu erscheinen. sie hat keine pflicht mit dir zu telefonieren oder dich anzurufen.

auch ein anwalt kann da nix gegen machen.