Muss ich verkauften Artikel kaputt zurück nehmen?

3 Antworten

Nach einer Woche meldet sich der Käufer und will sie zurück geben, da sie angeblich nicht geht. Muss ich das zurück nehmen?

Das kommt darauf an: Hast du als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen, und das bekommen die wenigsten hin, haftest du nicht nur für die vereinbarte und bezeugte Beschaffenheit bei Übergang, sondern auch für spätere Sachmängel während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist soweit der K glaubhaft macht, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Richtigerwesie kann der K folgenden Rechte geltend machen:

G imager761

Im Privatkauf / Verkauft besteht kein Widerrufsrecht.
Punkt 1.

Es sei denn du hast grob fahrlässige Fehlangaben gemacht, dann sieht es anders aus. Ich hoffe du hast auch korrekt die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?

Da es wohl ein Privatkauf war nehme ich an, ist der Käufer voll in der Beweispflicht, den Defekt nachzuweisen und auch nachzuweisen, dass er nicht durch Fehlbedienung zustande kam, sondern durch beispielsweise falsche Verpackung oder dass es bereits bei Versand defekt war. Sofern dieser Beweis erbracht wird, ist das ein Sachmangel und so oder so musst du dann Abhilfe schaffen

Vorsichtig vor "Austauschbetrügern"... die sind pfiffig.

Da du aber sagst es handelt sich um eine Gefriertruhe, dann wird hier wohl ABHOLUNG der Fall gewesen sein?

Zarate70 
Fragesteller
 07.11.2019, 22:44

Danke für die schnelle Antwort. Ja der hat die Truhe selbst abgeholt und auf einen Pickup geladen. Es gilt doch ausserdem "gekauft wie gesehen" oder nicht!? Ich habe ausserdem Zeugen die bestätigen, dass die Truhe einwandfrei funktioniert hat!

Comp4ny  08.11.2019, 02:20
@Zarate70

Man geht davon aus dass der Käufer bei einer Abholung die Ware begutachtet & entsprechend "gekauft wie gesehen" stattfindet. Es obliegt der Pflicht des Käufers etwaige Mängel etc. sofort anzuzeigen & nicht erst nach einer Woche. Wenn die bei dir & unter Zeugen problemlos funktioniert hat, diese aber ... warum auch immer, auf einmal nach 1 Woche nicht mehr geht, kann man dich dafür nicht haftbar machen wenn du den Artikel als IST-Zustand beworfen & verkauft hast.

Es wäre genauso wenn du ein Auto kaufst der TÜV sagt "alles super" und innerhalb 1 Woche auf einmal irgendwas kaputt geht... dafür kann der VK nicht haftbar gemacht werden da es nicht in seiner Macht für unvorhergesehen steht.

Wenn sich der Käufer des Zustandes seines Kaufes nicht anschaut, dann ist es seine Schuld. Niemand kann verlangen dass du dir die Technik einer Gefriertruhe anschaust bzw. wenn du sowieso keine Ahnung davon hast was da wie und wo ... dann kann man das auch nicht erwarten.

Ich fummel auch nicht im Körper eines Menschen herum wenn ich dafür nicht ausgebildet wurde.

Soweit ich weiß, soll es ein neues Gesetz geben, wo du ein Jahr für die verkaufte Ware haftest. Solltest du aber unter deiner Anzeige geschrieben haben, dass es ein Privatverkauf ist, keine Gewährleistung etc. Dann musst du die Ware nicht zurücknehmen.

Comp4ny  07.11.2019, 21:49
Solltest du aber unter deiner Anzeige geschrieben haben, dass es ein Privatverkauf ist, keine Gewährleistung etc. Dann musst du die Ware nicht zurücknehmen.

Ich hoffe du schreibst es SO nicht in deine Verkäufe. Das ist nämlich kein Ausschluss der Sachmängelhaftung & mit solch einem Text wie du schreibst, hat er keine Wirkung.

Eichbaum1963  07.11.2019, 21:51
@Comp4ny

So isses, Und das nutzen Austauschbetrüger maßlos aus!

Liacheer931  07.11.2019, 21:59
@Comp4ny

Nein, ich verkaufe nicht auf Ebay und muss mich somit nicht mit diesem Thema verfassen. In letzter Zeit habe ich aber öfters unter anderen Ebay Anzeigen gelesen, dass Sie die Ware nicht zurücknehmen, da es ein Privatverkauf ist und und und. Da mir nicht einfiel, was noch alles hinzugefügt wird, habe ich etc. hinzugefügt, da du zum Beispiel genau wusstest, wovon ich rede, mehr wollte ich mit meiner Antwort auch nicht erreichen.

Comp4ny  07.11.2019, 22:10
@Liacheer931
In letzter Zeit habe ich aber öfters unter anderen Ebay Anzeigen gelesen, dass Sie die Ware nicht zurücknehmen, da es ein Privatverkauf ist und und und.

Was nach heutigem Recht kaum noch Bedeutung oder einen Ausschluss bietet.
Ein einzige Satz ändert alles:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“

PUNKT. Mehr braucht man nicht schreiben. Damit ist alles gesagt & die Haftung korrekt mit allem drum und dran ausgeschlossen.

Yetanotherpage  07.11.2019, 23:49

Was für ein neues Gesetz?

Gewährleistung geht 24 Monate und kann bei Gebrauchtware auf 12 reduziert werden (muss aber auch so kommuniziert werden) und von Privatverkäufern ganz ausgeschlossen werden (bei eBay kann man sich da n rechtssicheren Text kopieren). Aber selbst wenn sie nicht ausgeschlossen wurde, bei Privatverkauf muss der Käufer von Anfang an nachweisen dass der Mangel bei Übergabe schon vorlag.