Ebay-Kleinanzeigen - Käufer behauptet Ware sei defekt? Wie soll ich mich verhalten?

11 Antworten


Du behauptest die Ware war in Ordnung, vielleicht ist es beim Verschicken passiert, der Käufer behauptet, er habe defekte Ware erhalten und jetzt?

Es gibt die AGB von ebay und diverse Einzelvereinbarungen von Verkäufern.

Der Käufer wird sich eventuell an ebay wenden und Dich negativ bewerten. 

Was man macht hängt vielleicht auch vom Verkaufspreis ab.

direkt einen anwalt aufsuchen

Kostet dann viel Geld, bist Du sicher das Du recht hast und gewinnst?

MoralHero  11.09.2015, 15:34

Bei Ebay Kleinanzeigen kann man sich nicht bewerten!

Das er recht hat, steht doch schon in seiner Frage. Die Ware funktionierte tadellos vorm Versand!

Interesierter  11.09.2015, 16:01
@MoralHero

Und sie funktionierte nicht mehr, als sie beim Käufer ankam. Grundsätzlich hat der Käufer Anspruch auf intakte Ware. Glaubst du, der Käufer würde reklamieren, wenn die Kamera in Ordnung wäre?

Und nun? Meinst du, der Käufer müsste defekte Ware akzeptieren? Da muss ich dich enttäuschen. Dem ist nicht so!

Einfach laufen lassen ist ein ganz schlechter Rat.

Im Prinzip musst du dich entscheiden:

Willst du dem Ärger aus dem Weg gehen, nimmst du die Kamera zurück und erstattest den Kaufpreis. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Macht dir Ärger nichts aus und kannst auch damit leben, zu verlieren, kannst du die Ansprüche des Käufers zurückweisen. Gibt er sich damit zufrieden, hast du Glück gehabt, Gibt er sich damit nicht zufrieden und schaltet einen Gutachter und/oder einen Anwalt ein, wird die Sache für dich teuer.

Du darfst davon ausgehen, dass der Käufer keinen solchen Terror veranstalten würde, wenn die Kamera in Ordnung wäre.

MoralHero  11.09.2015, 15:37

Die Sache wird nicht automatisch für den Verkäufer teurer, nur weil der Käufer Anwälte und Gutachter einschaltet!

Der Käufer kann auch ein Krimineller sein, der nur sein Geld wieder haben möchte, aber den angeblich defekten Artikel nicht zurück sendet. ( weil er gar nicht defekt ist )

Interesierter  11.09.2015, 15:52
@MoralHero

Dann wäre der Verkäufer gut beraten, der Rücksendung zuzustimmen und zu versichern, dass er das Geld erstattet, sobald das Gerät zurück ist.

Natürlich hat der Käufer nicht automatisch Recht. Du darfst aber davon ausgehen, dass er, wenn er bereit ist die Ware zurückzuschicken, keine Betrugsabsichten verfolgt und das Gerät tatsächlich defekt ist. Was sollte ihm das Ganze bringen, wenn er das Gerät zurückschickt und dafür das Geld wiederbekommt? Eigentlich wollte er doch eine Kamera haben und war bereit dafür den Kaufpreis auszugeben. Was du schreibst, macht irgendwie nicht viel Sinn.

Im Übrigen stellst du hier den Käufer unter den Generalverdacht des Betruges. Genausogut könnte man den Verkäufer als Betrüger darstellen, der vorsätzlich defekte Ware an ahnungslose Kunden verkauft und diese dann um ihre Rechte und ihr Geld prellt.

Hat er mit PayPal bezahlt? Bei mir ist das auch als,aber nur wenn sie mit PayPal bezahlen. Manche Leute sind so! Also nur noch per abholen und jeder ist auf der sicheren Seite.

Du hast ihn die Ware in Ordnung übergeben, und hoffentlich eine Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen? Dann kann er baden gehen.

Daddelpaalme  11.09.2015, 15:05

Das stimmt!

Interesierter  11.09.2015, 15:11

Das ist ein sehr gefährlicher Rat. Ein Gewährleistungsausschluss entbindet den Verkäufer nicht, mangelfreie Ware zu liefern.

Zeigt sich bei Inbetriebnahme des Artikels, dass dieser defekt ist und es wird unverzüglich reklamiert, gilt das defekte Gerät schon als Beweis. Um diesen Beweis zu entkräfen, müsste der Verkäufer belegen können, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war. Das wird er kaum können.

MoralHero  11.09.2015, 15:33
@Interesierter

Umgekehrt müsste der Käufer beweisen, dass das Gerät schon beim verpacken defekt gewesen ist.

Interesierter  11.09.2015, 15:57
@MoralHero

Nun, wenn der Verkäufer das Gerät mangelfrei und entsprechend sorgfältig verpackt hat, hätte es doch nach menschlichem Ermessen auch intakt ankommen müssen.

Nun wissen wir aber, dass dem nicht so ist. Der logische Rückschluss ist eigentlich sehr einfach.

Stell dir einfach vor, die Sache ginge vor Gericht und jede Seite müsste den Richter überzeugen.

Der Käufer sagt einfach nur aus: "Ich habe das Gerät in unbeschädigter Verpackung erhalten und ausgepackt. Ich habe es geprüft und dabei festgestellt, dass es nicht funktioniert!" Darauf entgegnet der Verkäufer: "Bei mir hat noch alles funktioniert!" Der Richter nimmt die Kamera und probiert sie aus. Sie funktioniert nicht. Was glaubst du, wie wird die Entscheidung ausfallen. Das kann sich eigentlich jeder an 5 Fingern abzählen.

Waaat  11.09.2015, 16:01

Der Verkäufer schreibt: "...eine Woche nach Erhalt der Ware...".