Steuern beim Dualem-Studium und Minijob?

2 Antworten

Du solltest bei der geringfügigen Beschäftigng als 450-Euro-Minijob unbedingt drauf achten, daß dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Bequem für Arbeitgeber – die einheitliche Pauschsteuer
Die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent beinhaltet die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Das gilt auch für Minijobber, die einer Religionsgemeinschaft angehören, für die keine Steuern erhoben werden. Arbeitgeber zahlen die Pauschsteuer zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Damit hast du mit der gewählten Pauschalsteuer-Variante beim Dualen Studium als Single den Steuer-Grundfreibetrag voll zur Verfügung mit aktuell 9.984€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + deinem Vorsorgeaufwand, also insgesamt weit über 11.000€ einkommensteuerfrei ;-)

Lohnsteuer wird dir als Single in Lohnsteuerklasse 1 erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn einbehalten vom Lohnbüro.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  13.04.2022, 21:01

Also wäre es möglich die nächsten 4 Monate also 700€ und dann ab dem 1.9. 1100€ zu verdienen ohne Steuern zu bezahlen...

Dann hast du aber mit 700€ mtl. Bruttolohn keinen Minijob, sondern einen Midijob:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

Nachzulesen wiederum in der minijob-zentrale.de unter basiswissen bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

Ja, es funktioniert so wie du es hier geschrieben hast.
die steuern bekommst du über die stererklärung zurück.