Minijob bei kindesunterhalt für volljährige anrechnen?

3 Antworten

Wenn du als Schüler nur dein Taschengeld aufbessern möchtest, dann bleiben die Einkünfte aus dem Minijob anrechnungsfrei. Allerdings kann es bei Einkünften ab einer gewissen Summe zur Anrechnung kommen - je nach Billigkeit.

Wenn du also im Monat 450,- Euro verdienst, dann kann dein Vater durchaus verlangen, dass ein Teil des Geldes angerechnet wird. Gerade in Hinblick darauf, dass deine Mutter keinen Barunterhalt leistet und er offensichtlich alleine für den Unterhalt aufkommt.

Ich würde es mit ihm besprechen wie er es sieht - schon der Fairness halber. Als Schüler (und auch als Student), bist du nicht verpflichtet nebenbei zu arbeiten. Aber du unterliegst auch einer gewissen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass du, wenn möglich, mit dem Zuverdienst deinen Vater entlasten solltest.

https://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/

Im übrigen gilt: ab 18 ist der Unterhalt auf dein Konto zu überweisen. Es sei denn, dass du bestimmt hast, dass dein Vater den Unterhalt weiter auf das Konto deiner Mutter zahlen soll.

Wenn du dein Studium beginnst, dann ist vorrangig Bafög zu beantragen. Das Kindergeld fällt dann ebenfalls in die Berechnung rein. Was und wie viel du davon deiner Mutter gibst, ist dann eine Sache zwischen euch.

Anrechnung nach Billigkeitsgesichtspunkten

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann Einkommen aus einer überobligatorischen Aushilfstätigkeit im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit entsprechend § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB dennoch anrechenbar sein (BGH, Urteil v. 25.01.1995, XII ZR 240/93). Hierbei ist stets eine  umfassende Abwägung aller für und gegen eine Anrechnung sprechenden Umstände vorzunehmen.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/unterhalt-kuerzen-weil-der-sohn-neben-dem-studium-jobbt_220_163084.html

Meines Wissens nach nicht.

Nur wenn deine Mutter Stütze bezieht wird wieder verrechnet. Wie gehabt.

Wer sollte denn das Geld anrechnen, das weiß das Jugendamt doch gar nicht.

Naja bei Unterhalt darf Unterhaltzahler rgl die Überprüfung verlangen und dann darf man nix verschweigen.