Steuerrecht - Als Pilot im Ausland leben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sache läßt sich ganz einfach anders erklären: nach § 1 EKStG bist Du nur dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du Deinen Wohnsitz hier hast oder Dich mindestens 183 Tage (also mehr als die Hälfte) des Jahres hier tatsächlich aufhältst. Da Du, wie Du selber schreibst, als Pilot nur ein "paar Stunden" hier in D verbringen würdest, wäre dies möglich und auch legal.

Als Pilot bist du immer verpflichtet dort zu leben, wo dein Arbeitgeber dich braucht.
Arbeitest du z. B. für die LH musst du dort wohnen wo deine Einsatzstätte ist.
In Dubai oder sonst einem Hub braucht LH keine Piloten vor Ort.

Um in Deutschland keine Steuern zu zahlen, musst die grob gesagt 6 Monate + 1 Tag /Jahr nachweislich nicht in Deutschland gelebt haben.

Als Pilot bist du immer verpflichtet dort zu leben, wo dein Arbeitgeber dich braucht.
Arbeitest du z. B. für die LH musst du dort wohnen wo deine Einsatzstätte ist.
In Dubai oder sonst einem Hub braucht LH keine Piloten vor Ort.

Was für ein Unsinn!

@itasca
aufgrund innerbetrieblicher Regelungen der Deutschen Lufthansa war er verpflichtet, in der Nähe des Flughafens Frankfurt a.M. eine Unterkunft zu unterhalten, von der er seinen Flugdienst innerhalb von 60 Minuten nach einer entsprechenden Benachrichtigung antreten konnte.

Für die vorgeschriebenen Standby Dienste muss es eine Unterkunft in der Nähe des Flughafens geben.

@stufix2000

Ich verstehe, was Du meinst. Aber das hat nichts mit "leben/wohnen" oder (im steuerrechtlichen wie auch BGB- Sinne) mit "Wohnsitz" bzw. "Aufenthalt" zu tun.

Ich selber weiß ja auch, daß viele Piloten, die oft von einem bestimmten Flughafen aus ihren Dienst antreten, in der Nähe des Flughafens eine Wohnung unterhalten. So kenne ich z.B. einen Piloten, der ständig von München aus fliegen muß, zusammen mit Kollegen eine kleine Wohnung im benachbarten Freising angemietet hat. Aber das hat, wie gesagt, nichts damit zu tun, daß die Fluggesellschaft dem Piloten vorschreiben kann, wo er zu "leben" hat.

Es gibt viele deutsche Piloten die zb. in der UK leben und zur Arbeit nach Frankfurt oder München fliegen. Den Fluggesellschaften ist vollkommen egal wo du wohnst, wichtig ist nur dass du rechtzeitig am richtigen Ort zur Arbeit erscheinst.

@FaseFlex100

Das schaffst du bei Standby Diensten nicht, aber jede Fluglinie wird andere Bedingungen haben und separate Vereinbarungen treffen.

Das stimmt natürlich so nicht. Aber dies ist ja auch kein Fachforum. Deshalb darf man sich auf die gegebenen Antworten sowieso nicht verlassen.

@claraUK

Es gibt hier aber Fachleute, man muss die Antworten nur entsprechend sondieren ;)

@1strabag

Bei GF gibt es keine Fachleute; die haben anderes zu tun.

Und natürlich habe ich den Artikel gelesen. Das entbindet den Fragesteller aber nicht, sich fachlich zu informieren. Und das macht man nicht in einem Internetforum. Gerade das Steuerrecht ist so komplex, dass es doch Wahnsinn ist, sich auf die hier gegebenen Antworten zu verlassen.

Wozu gibt es Fachliteratur zum Thema, wozu Steuerberater?

@claraUK

Kennen Sie mich?
Oder warum meinen Sie behaupten zu können ich sei kein Fachmann?
Hier antworten unter anderem sowohl Steuerberater als auch Finanzbeamte.
Man soll sich sich auch nicht auf die Antwort verlassen, natürlich nicht.
Aber man kann sich ein Meinungsbild abholen.

Ihre Antwort ist aber völlig falsch, da haben Sie natürlich Recht.

@1strabag

Glaubst Du im Ernst, ein Steuerberater hat nichts anderes zu tun als sich in einem Spaßforum herumzutreiben?

Und das ändert ja nichts an meiner Aussage, dass man sich niemals in einem Internetforum informiert. Es ging ja früher, also ganz früher, auch ohne Internet.

Spielt aber keine Rolle, da die anderen Antworten genauso präzise sind wie meine.

@claraUK

ja, er hat anderes zu tun.

Ich auch.

Trotzdem antworten wir hier.

Genau, die anderen Antworten sind genau so unpräzise wie die Ihren, da gebe ich Ihnen recht.

  1. Mittlerweile hat sich im Steuerrecht einiges getan.
  2. sind Informationen über Steuerrecht aber immer noch Sache des Steuerberaters und nicht von Usern in einem allgemeinen Internetforum.
  3. bist Du als Deutscher hier steuerpflichtig. Deutschland hat mit fast allen Ländern ein Dopppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das bedeutet, dass Deine Daten vom Wohnsitzland an die deutschen Finanzbehörden gemeldet werden.
  4. Dann musst Du hier die Differenz zur bezahlten Steuer abführen. Das war vor Jahr und Tag mal anders. Ich habe für LH u. a. mal ein Jahr in Indonesien gearbeitet und bekam die kompletten Steuern zurück. Aber das ist zig Jahre her.
  5. Nachteil eines Auslandswohnsitzes ist es natürlich, dass Du hier keine Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen kannst (hat mir mal mein Steuerberater gesagt).
  6. Entkommen kannst Du dem nur, wenn Du Deinen 1. Wohnsitz ins Ausland verlegst und auch dort arbeitest.
  7. Ich kenne einige Piloten bei Lufthansa, die im Ausland wohnen, aber hier arbeiten und deshalb hier Steuern (den Differenzbetrag) bezahlen müssen.
  8. Und dann darfst Du den Neid der anderen nicht vergessen. Außerdem erwischt die Steuerfahndung irgendwann jeden.

Du hast das DBA mit den VAE nicht gelesen, guck dir mal meine Fundstelle in den anderen posts an

@1strabag

Natürlich habe ich den Artikel gelesen, aber soll ich mich deshalb auf die hier gegebenen Antworten verlassen? Glaubst Du im Ernst, hier hilft einem jemand, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

Nein, nicht hier fragen sondern die Fachliteratur lesen und sich an einen Steuerberater wenden, ist die bessere Lösung.

@claraUK

Ich habe einen eindeutigen DBA-Text, Sie hingegen nur falsche Behauptungen.

Merken Sie den Unterschied?

Und wieso Steuerfahndung? Hat hier jemand von Steuerhinterziehung geredet?

Du kannst gemeldet sein, wo Du bist. Als Deutscher wohnst Du aus Sicht des Finantamtes erst wirklich dort, wenn Du Dich mindestens 183 Tage im Jahr auch wirklich dort aufhälst.

Tust Du das nicht, hast Du in D Steuern zu zahlen.

Man möchte im Zweifelsfalle natürlich einen Nachweis, dass dem so war. Kann man das nicht nachweisen, ist man hier steuerpflichtig.

Deswegen ist Deutschland ja nicht pleite wie z.B. Griechenland, hier hat man ein funktionierendes Finanzamt.

Der Wohnort ist in diesem nicht relevant, guck mal hier in Absatz 3:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/376715_14/

@1strabag

Stimmt. Jedoch ist es sicherlich kein Problem, sich nach Dubai um zu melden und den Arbeitsvertrag auf London umzuschreiben. Schon ist alles im Ausland.

Nur muss man dann halt auch 183 Tage dort sein - die sogenannte Boris Becker Bedingung. Der Dödel hatte sich in Monaco angemeldet und war dann nachgewiesen 183 im Jahr wo anders als dort. So hat man auch ihn damals geschröpft.

@feinerle

nein, die 180 Tage spielen keine Rolle.

Und wenn du richtig gelesen hast kommt es auf den Sitz der Fluggesellschaft an, auf nichts anderes.