Grundfreibetrag Minijob Unterschied?

6 Antworten

Beides sind Einkünfte die steuerfrei sind ?! Bei einem Minijob darf man bis zu 450€ steuerfrei verdienen...

Irrtum - weder noch - in D gibt es doch gar keine steuerfreien Minijobs😥 - entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers ab: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Bei dem Grundfreibetrag sind es jährlich 9408€ (mtl.: 784€), welche auch steuerfrei sind ?! Wo ist der Unterschied?

Du mußt schon unterscheiden zwischen der monatl. Lohnsteuer und der jährlichen Einkommensteuer: als Single in Lohnsteuerklasse 1 wird dir ab 1090€ mtl. Bruttolohn vom Lohnbüro die Lohnsteuer einbehalten!

Durch den Grundfreibetrag von aktuell 9.408€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + den Vorsorgeaufwand hast du insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei bei deiner Einkommensteuererklärung im Folgejahr trotz Lohnsteuerzahlung😂!

Du erhälst also bei der Einkommensteuererklärung deine zuviel einbehaltene Lohnsteuer zurück wegen dem Grundfreibetrag, der Werb.kostenpauschale, dem Vorsorgeaufwand usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Arbeitsentgelt unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Für Minijobs bestimmen Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie können entscheiden, ob sie individuell nach der Lohnsteuerklasse der Minijobber oder pauschal versteuern.

Wählen Arbeitgeber eine individuelle Besteuerung für Minijobs, hängt die Höhe des Lohnsteuerabzugs von den Lohnsteuerklassen der Minijobber ab.

450-Euro-Minijobs können auch pauschal mit 2 Prozent versteuert werden. Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Für 450-Euro-Minijobs, die wegen Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungen nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse gemeldet werden, kann auch eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent gewählt werden.

Ein kurzfristiger Minijob kann auch unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent versteuert werden. In dieser Pauschalsteuer sind weder die Kirchensteuer noch der Solidaritätszuschlag enthalten. Diese müssen zusätzlich an das zuständige Finanzamt gezahlt werden.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

Der Grundfreibetrag bezieht sich auf ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, der Minijob kommt noch frei von Sozialabgaben dazu. Die Pauschalsteuer von 2% wird abgezogen und vom Arbeitgeber an die Knappschaft abgeführt.

Normalerweise wird ein Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert - und zwar mit einem Satz von zwei Prozent, bei einem vollen 450-Euro-Job also monatlich mit neun Euro. Das übernimmt im Regelfall der Arbeitgeber. Für Minijobber ohne zusätzliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist diese Verfahrensweise außerordentlich günstig. Alle anderen Jobber sollten aber aufpassen.

https://rp-online.de/leben/beruf/karriere/minijob-pauschalsteuer-vs-normale-steuer-was-ist-guenstiger_aid-16272155

Vielen Dank für eure schnelle Antwort!

D.h ein Minijob wird nicht mit anderen Einnahmen verrechnet.

Beim sozialpflichtigen Einkommen (Bsp. 700€) werden diese mit anderen Einkünften verrechnet.

Zahlt man beim Grundfreibetrag i.welche Abgaben oder sind diese wirklich frei von Abgaben.

Vielen dank für eure Mühe!

Mit freundlichen Grüßen