Muss ich mich am Bafög als Elternteil beteiligen?
Folgender Sachverhalt : Ich bin Elternteil einer studierenden Tochter, welche schon eine Ausbildung abgeschlossen hat.
Meine Frage : Jedes Jahr muss ich den Bafög - Antrag ausfüllen. Ist das Rechtens ? Übernimmt in so einem Fall nicht der Staat die Studiengebühren ? So weit mir bekannt ist, brauchen die Eltern nur die 1. Ausbildung zu zahlen bzw. zu begleiten, finanziell zu unterstützen.
Gibt es jemand unter Euch, welcher mir informative Auskunft geben kann, evtl. einen entsprechenden § nennt ? Tausend Dank im voraus.
4 Antworten
Wenn das Studium auf ihrer Ausbildung aufbaut, ist das völlig in Ordnung so.
Übernimmt in so einem Fall nicht der Staat die Studiengebühren ?
"Der Staat" sind wir alle. Aus welchem Grund sollten wir Studiengebühren für deine Tochter bezahlen?
Bafög dient dem bestreiten des Lebensunterhalts. Mit irgendwelchen Gebühren hat das nichts zu tun.
Es ist also absolut rechtens, dass du diesen Antrag ausfüllen darfst.
Nein, das Studium baut nicht auf ihre Ausbildung. Trotzdem Danke. Und am Rande bemerkt, der Staat sind wir alle, das ist Richtig. Mir gehts ums Prinzip. Denn : Kita - Plätze sind m.E. größtenteils auch gratis, bezahlt der Staat, die Kommune oder die Gemeinde. Heißt : wer keine Kinder hat, zahlt auch.
Ob das so stimmt entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Bekannte hat ein 1 1/2 jähriges Kind, geht glaube ich in die Kita oder Hort, mit dem 3 Lebensjahr kommt es in eines der Genannten und die Eltern brauchen keine Gebühren zu zahlen. Vllt. ist es auch von Bundesland zu Bundesland oder der Gemeinden, Kommunen unterschiedlich. Deshalb gibt es auch diesen Frust in der Bevölkerung.
Versteh ich nicht. Kinder sind unsere Zukunft. Das sind die, die in Zukunft mal die Renten erarbeiten sollen. In deren Bildung und Entwicklung kann man eigentlich gar nicht genug Geld stecken, finde ich.
Was mich viel mehr frustriert ist, wenn sich unsere unfähigen Politiker mal wieder still und leise die Diäten oder die Zuschüsse für ihre Parteikassen erhöhen.
Ich weiß jetzt nicht genau, was du mit deiner Aussage " Versteh ich nicht " meinst. Aber Eltern werden durch kostenlose Kitaplätze finanziell entlastet, was wiederum der Wirtschaft zu gute kommt. Das man aber, wie du schon sagst, nicht genug in Bildung etc. der Kinder steckt, ist Fehlverhalten der Regierung. Die, die was haben, kriegen Kindergeld, und die, die nichts haben, z.B. Alleinerziehende Mütter, und am 25. zigsten eines Monats überlegen müssen, wie sie zurecht kommen, haben auf deutsch gesagt die Arschkarte. Das verstehe ich nicht.
Das "versteh ich nicht" bezog sich auf deinen letzten Satz mit dem Frust in der Bevölkerung. Denn dieses eine Kindergartenjahr, wo man keine Gebühren mehr bezahlt, ist ja schön. Dennoch kosten Kinder immer noch eine Menge Geld.
Und dann versteh ich schon wieder was nicht.
Die, die was haben, kriegen Kindergeld, und die, die nichts haben, z.B. Alleinerziehende Mütter, und am 25. zigsten eines Monats überlegen müssen, wie sie zurecht kommen, haben auf deutsch gesagt die Arschkarte.
Der Bezug von Kindergeld ist nicht an eine Eheschließung gebunden. Das bekommt man für jedes Kind, selbst wenn das im Ausland lebt. Darum wollen doch die ganzen Osteuropäer hierhin und melden dann zig Kinder an, deren Existenz kaum geprüft werden kann. Das regt mich auf.
Schau mal hier. Der Hinderungsgrund für elternunabhängiges BAFöG ist vermutlich, dass Deine Tochter nicht auf insgesamt sechs Jahre Arbeit (incl. Ausbildung) kommt.
Komisch ist das sie nach der Ausbildung Bafög bekommt. Verpflichtet ist man als Elternteil nicht es sei den man hat genug Kohle das wird aber angerechnet alles etc. Bekomme auch Bafög in der Ausbildung aber eig. Nur während und nicht nach der Ausbildung
Bis zu einem gewissen Punkt gilt immer die Unterhaltspflicht.
Ob jemand eine Ausbildung abgeschlossen hat, sagt nichts darüber aus, ob er oder sie auch entsprechnde Einkünfte erzielen.
Die Angaben zum Bafög als Elternteil sind jedenfalls anzugeben.
Mir ist ein Fall bekannt, bei dem sich ein Elternteil weigerte und im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entschieden wurde, das Auskunft zu erteilen ist. Andernfalls könne die Weigerung dazu führen, das Regressansprüche geltend gemacht werden können.
Es ist mir ohnehin unbegreiflich, aus welchen Gründen sich ein Elternteil weigert so etwas anzugeben und dem eigenen Kind damit möglichweise schadet.
"Es ist mir ohnehin unbegreiflich, aus welchen Gründen sich ein Elternteil weigert so etwas anzugeben und dem eigenen Kind damit möglichweise schadet."
Genau so ist es. Man sollte stolz als Elternteil sein, dass das Kind studiert und dann ggfl. eine gute berufliche Laufbahn einschlägt und dafür würde ich als Elternteil gerne zahlen.
Sorry, das ich jetzt erst antworte. Ich bin ja gern bereit, den Antrag auszufüllen. Mir geht es nur ums Prinzip. Meine Tochter wird jetzt 28. Denke das irgendwann die Zahlungspflicht aufhört. Eins möchte ich noch klar stellen : Zwischen meiner Tochter und mir gibt es keinen Streit....alles Bestens.
Soweit mir bekannt ist gibt es kein bestimmtes Alter an dem die Unterhaltspflicht für ein Kind endet.
Doch... vor einigen Jahren betrug die Grenze für Unterhalt 27 Jahre, wurde dann auf 25 Jahre reduziert. Nur, das eine ist Unterhalt, das andere Ausbildung.Wie gesagt, für die 1. Ausbildung stehen die Eltern gerade. Wenn ein Kind studieren möchte ( ist ja gut, sprich Bildungswesen ), sollen Eltern weiter zahlen wenn das Geld vorhanden ist, damit der Staat spart. Aber sogar Minister mit genügend Einkommen beziehen Kindergeld, obwohl sie es nicht nötig haben. Und das verstehe ich nicht.
Also, wir haben in all den Jahren reichlich an Kita-Gebühren bezahlen dürfen. Das hätte auch für eine Tagesmutter gereicht.
Inzwischen ist nur das letzte Jahr gebührenfrei, das ist von der Politik so gewollt, damit alle Kinder wenigstens das letzte Jahr dort verbringen und sichergestellt ist, dass sie wenigstens ein bisschen Deutsch verstehen, wenn sie in die Schule kommen.