Mit Schüler Bafög ausziehen?

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Hi,

ja natürlich.

Beim Anstreben eines Berufsabschlusses (was du tust) musst du keinen unzumutbaren Fahrtweg nachweisen.

Du kannst Bafög beantragen, gibst an, dass du nicht bei den Eltern (oder in deren Eigentum) wohnen wirst und bekommst automatisch nicht erhöhte Unterkunftspauschale.

Zusätzlich gibt es noch Kindergeld und du darfst 5400€ in 12 Monaten Bewilligungszeitraum verdienen , ohne, dass es angerechnet wird.

Davon wirst du dir auch eine eigene Unterkunft leisten können.

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html unter Berufsfachschule (Fachschule) ohne Voraussetzung der vorherigen Berufsausbildung (Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre und sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird)

Um anzugeben das ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne, müsste ich für im Vorraus bereits einen Mietvertrag abgeschlossen haben, oder?

@Mikoto15

Nein. Es reicht, wenn du das angibst und schreibst, dass du neue Adresse, neuen Mietvertrag (oder Meldebestätigung) nachreichst.

Ohne Nachweis wirst du eh keine erhöhte Pauschle bekommen, das heißt das ist eine Bringschuld. Den Antrag MUSST du aber schon früher stellen. Ich hab einfach reingeschrieben "noch auf Wohnungssuche, wird nach Erhalt nachgereicht" und hat immer gepasst.

Ich bin jetzt 18 Jahre alt und beginne dieses Jahr eine Ausbildung zur Kinderpflegerin (2 Jahre) 

Bei der ersten Ausbildung müssen Deine Eltern Dich unterstützen und da kannst Du noch zu Hause wohnen bleiben.

 anschließend möchte ich die Ausbildung zur Erzieherin machen (3 Jahre).

Deine Entscheidung, da wirst Du wohl kein BAföG bekommen. Nebenjob suchen und Kindergeld dürfte für ein wohnen in einer WG reichen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

Völlig falsch. Eltern bekommen H4 (können nicht unterstützen) und zu hause wohnen bleiben muss man auch nicht beim Anstreben eines Berufabschlusses.

Bafög wird der Antragssteller bekommen und zwar den Höchstsatz bei dem nicht vorhandenen Einkommen der Eltern.

Die Erzieher Ausbildung ist ebenfalls rein Schulisch und wird an der selben Berufsschule stattfinden.

wird sehr schwer. lt.gesetz hast du bis zum ende einer ersten beruflichen ausbildung (auch über die volljährigkeit hinaus) gegen deine eltern einen anspruch auf unterhalt und wohnung.

daher werden die staatlichen stellen dir keine wohnung finanzieren.

Meine Eltern können mir da leider keine Unterstützung bieten. Die bekommen lediglich Harz V und müssen für eine große Familie sorgen... :/

Völlig falsch. Das wird nicht schwer, sondern sehr einfach. Der Fragesteller wird den Höchstsatz von 504€ bekommen. Zusätzlich Kindergeld und gejobbt darf auch nebenher werden.