Elternteil ALG II und Kind Bafög

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Nein. Kinder unter 25 sind ihren Eltern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig. Hat das Kind übersteigendes Einkommen, kann es das selbst behalten. ( § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ).

Also wird Bafög NICHT als Einkommen betrachtet und somit bleibt ALG II so erhalten wie es momentan ist und das Kind würde den Bafög Betrag erhalten?

@Illidan18

Ja. Nur, daß das Kind eben kein Hartz IV mehr bekommt - auch keine Kosten der Unterkunft.

@skyfly71

Ich dachte nur Elternteil bekommt Hartz IV? Oder meinst du ein Betrag für die Kinder der bei Hartz IV dabei ist wird entzogen? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?

@Illidan18

Ich kenn den Bescheid für die Eltern ja nicht, kann da deshalb nix zu sagen. In jedem Fall zahlt die Arge für die Kosten der Unterkunft strikt nach Köpfen aufgeteilt auch die Miete. Und wenn einer kein ALG II mehr bekommt, dann fällt auch sein Mietanteil und Heizkosten weg. Bei 2 Personen in der Wohnung werden also nur noch 50% der Kosten der Unterkunft bezahlt. Wenn das schon immer so war - umso besser.

@skyfly71

Also gesamt bedeutet das, dass der Betrag der in dem Bescheid für das jeweilige Kind steht fällt weg und diesen Betrag müsste ich für den Unterhalt vom Bafög dazulegen wenn nötig?

@Illidan18

Rischtiiiisch. Kind gehört mit eigenem Einkommen nicht mehr zur BG und wird dort dann nicht mehr aufgeführt.

Kann ich mir nicht vorstellen.

Zwar sind auch Kinder nach dem BGB grundsätzlich verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu leisten; auch wenn sie noch unter 25 sind.

Nach meiner Kenntnis ist das BAföG allerdings ausschließlich für den Lebensunterhalt des Auszubildenden bestimmt, so dass schon deshalb eine Anrechnung auf den Bedarf anderer Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft ausgeschlossen sein dürfte.

Hier im Forum wird allerdings auch eine andere Meinung vertreten: Hartz4 für meine Kinder wenn ich Bafög beziehe .

Da ist es ja auch umgekehrt: BaföG für Eltern, ALG II für Kinder. Da greift auch die gesetzliche Vorschrift nicht. Weil Eltern ihren Kindern eben sehr wohl unterhaltspflichtig sind. Nur nicht umgekehrt.

@skyfly71

Auch Kinder schulden ihren Eltern ggf. Unterhalt, § 1601ff. BGB. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II steht dem nicht entgegen. Was anderes habe ich nicht gesagt.

Und auf das Argument der Zweckbestimmung nach § 1 BAföG gehst Du nicht ein; die gilt, egal ob ein Kind oder ein Elternteil BAföG bezieht.

Hallo , war heute beim Bafög Amt, Kind 18 erhält Bafög, 414 Euro. Laut Gesetz ist die Arge verpflichtet die kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin zu übernehmen. Laut SGB 2 (7), zettel habe ich vorliegen, muss das jetzt auch neu ausdiskutieren mit der Arge, die wissen auch nicht alles. Bis jetzt hies es nur, Student fällt aus der BG raus, komplett. Das ist falsch. Gruß aimo

Hallo ich bin es noch einmal, richtig heißt es: SGB 2 $$ 22 (7) Gruß aimo5

Im BAFÖG ist ja auch ein Teil für die Kosten der Unterkunft enthalten. Der wird natürlich berücksichtigt.