Muss ich ein Gewerbe anmelden für den Internetverkauf?

4 Antworten

Du musst ein Gewerbe anmelden wenn du damit deinen Lebensunterhalt verdienst oder wenn du dauernd mehrere Dinge selber Art verkaufen willst. Das ist ganz einfach und kostet fast nix. Wenn du gelegntlich auch außer Haus mal einen Stand aufschlagen willst um dort zu verkaufen, würde ich ein "Reisegewerbe" beantragen. Ich würde mal zum Bürgerbüro gehen und da nachfragen, die wissen sicher zu helfen und beraten dich richtig.

DeClemens 
Fragesteller
 09.03.2017, 19:52

Okay, dann wird da mein nächster schritt hin sein. 

Ich wollte mich vorerst auf den Online-Shop beschränken. Vielleicht einen Rat was ich dafür für eine Gewerbeart nehmen sollte?

Danke für die schnelle Antwort

Gruß

Sachse63  09.03.2017, 19:57
@DeClemens

Geh am besten zum Landrats- oder Stadtamt (Bürgerbüro oder Gewerbeamt). Die wissen sicher besser Bescheid. 

DeClemens 
Fragesteller
 09.03.2017, 20:00
@Sachse63

Da werde ich mal hin gehen und meine Fragen klären lassen. Danke für deine Produktive Antwort.

Wünsche dir noch einen schönen Abend.

Bei einem Verkauf mit Gewinnabsicht gibt es nichts privates.

Dafür ist grundsätzlich eine Gewerbe erforderlich. Und zwar bereits BEVOR du tätig wirst, sonst hast du sehr schnell ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Sachse63  09.03.2017, 19:47

So schnell hinterzieht man keine Steuern, dafür gibt es noch die jährlich Steuerklärung. Die Finanzämter haben dazu übrigens auch eine Beratungspflicht. Also auch dort kann man sich Rat holen.

guck mal da http://www.gewerbe-anmelden.net/ist-eine-gewerbeerlaubnis-erforderlich/

DeClemens 
Fragesteller
 09.03.2017, 19:58
@Sachse63

Die Internetseite hat mir schon einmal ein ganzes Stück geholfen. 

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß

DeClemens 
Fragesteller
 09.03.2017, 19:48

Ok, das habe ich mir schon denken können. 

Ich dank dir für deine sehr schnelle Antwort.

Gruß

Tendenziell würde ich IMMER ein Gewerbe anmelden sobald ein Verdienst / Umsatz vorhanden ist, mit oder ohne Gewinn.

Das kann nämlich sonst ganz schnell vom Finanzamt Beschwerden geben, wenn man dies im schlechten Fall nicht tut. Und mit denen sollte man sich nicht anlegen.

DeClemens 
Fragesteller
 09.03.2017, 19:54

Danke, da kann ich nur beipflichten.

Danke für die schnelle Antwort

Gruß

ja musst du, Stichwort Gewinnabsicht