UG/GmbH gründen, erst Handelsregister, wann Gewerbe anmelden?

4 Antworten

Gewerbeanmeldung hat doch mit dem Finanzamt nix zu tun ....

Gewerbeanmeldung ist eine Sache bei der Stadt / Gemeinde / Elendhof ...

Natürlich muß die Gewerbeanmeldung sofort erfolgen ...

Du brauchtst eine Steuernummer (Du bzw. der Geschäftsführer) ist ab Gründungsdatum dafür verantwortlich, dass die steuerlichen Pflichten eingehalten werden ...

Umsatzsteuer - Lohnsteuer - Körperschaftsteuer-Vorauszahlung - Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Wenn die Gewerbeanmeldung erst 6 Monate nach Eintrag erfolgt, kann es durchaus passieren, dass das Finanzamt Terror macht .. (egal ob Steuerschulden oder ein Guthaben vorhanden wären ..)

wer ist der Geschäftsführer der UG?

wie wird dieser entlohnt?

Hier ist DRINGEND ein Termin beim Steuerberater angesagt ...

Im Beispiel ist der Geschäftsführer Arbeitsuchend, steht dem Arbeitsmarkt jedoch zur verfügung und ist daher weiter über das Arbeitsamt versichert. Enlohnung erfolgt über das Arbeitsamt, bis ein fester Job gefunden wird. Die Firma ist nur eine Nebentätigkeit.

1. Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen.

2. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt dann automatisch. Muss ausgefüllt udn an das Finanzamt gegeben werden.

3. Der Krankenkasse muss es erst gemeldet werden, wenn die GmbH dem Geschäftsführer Gehalt zahlt.