UG/GmbH gründen, erst Handelsregister, wann Gewerbe anmelden?
Hallo zusammen,
wenn man eine UG gegründet hat und diese auch schon im Handelsregister eingetragen hat, wie viel Zeit darf dann vergehen bis man diese beim Gewerbeamt anmeldet? Wenn man erst 6 Monate später die erste Rechnung schreiben muss, reicht es dann "kurz" vorher das Gewerbe anzumelden, oder gibt es irgendwelche Pflichten direkt nach dem Handelsregistereintrag das Gewerbe (UG) anzumelden?
Und muss ich der Krankenversicherung mitteilen das ich eine UG habe sobald ich das Gewerbe angemeldet habe, oder schon wenn die Firma im Handelsregister (ohne das es bisher als Gewerbe angemeldet wurde) eingetragen ist?
Bei der Gewerbeanmeldung wird dem Finanzamt alles automatisch übermittelt - ich muss mich nicht selbst beim Finanzamt melden, oder?
4 Antworten
Gewerbeanmeldung hat doch mit dem Finanzamt nix zu tun ....
Gewerbeanmeldung ist eine Sache bei der Stadt / Gemeinde / Elendhof ...
Natürlich muß die Gewerbeanmeldung sofort erfolgen ...
Du brauchtst eine Steuernummer (Du bzw. der Geschäftsführer) ist ab Gründungsdatum dafür verantwortlich, dass die steuerlichen Pflichten eingehalten werden ...
Umsatzsteuer - Lohnsteuer - Körperschaftsteuer-Vorauszahlung - Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Wenn die Gewerbeanmeldung erst 6 Monate nach Eintrag erfolgt, kann es durchaus passieren, dass das Finanzamt Terror macht .. (egal ob Steuerschulden oder ein Guthaben vorhanden wären ..)
wer ist der Geschäftsführer der UG?
wie wird dieser entlohnt?
Hier ist DRINGEND ein Termin beim Steuerberater angesagt ...
Im Beispiel ist der Geschäftsführer Arbeitsuchend, steht dem Arbeitsmarkt jedoch zur verfügung und ist daher weiter über das Arbeitsamt versichert. Enlohnung erfolgt über das Arbeitsamt, bis ein fester Job gefunden wird. Die Firma ist nur eine Nebentätigkeit.
Krankenkasse hängt davon ab, ob ein Gehalt gezahlt wird. Die einzelnen Schritte zur UG-Gründung und Themen sind hier einfach zusammengefasst: https://www.ug-ltd.de/unternehmergesellschaft/gruendung.html
1. Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen.
2. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt dann automatisch. Muss ausgefüllt udn an das Finanzamt gegeben werden.
3. Der Krankenkasse muss es erst gemeldet werden, wenn die GmbH dem Geschäftsführer Gehalt zahlt.
Hier sind die Schritte ganz gut erklärt: http://www.gruenderszene.de/allgemein/einfach-und-schnell-mit-6-schritten-eine-ug-haftungsbeschrankt-grunden