Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen, alleiniger App Entwickler?

6 Antworten

Eintrag im Handelsregister brauchst Du als 1-Mann Unternehmer nicht. Kostet nur Geld und bringt nix. Das ist erst ab einer gewissen Betriebsgröße erforderlich.

Eigentlich sind die Formulare zur Gewerbeanmeldung doch selbsterklärend. Beim Gegenstand des Unternehmens würde ich das etwas großzügig und nicht zu speziell formulieren.

Vielleicht: "Entwicklung und Vertrieb von Software sowie EDV-Serviceleistungen"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

(Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung) <- Der Gewerbebogen

Der 1. Bereich erwartet aber den Unternehmensname der im Handelsregister, genossschenschafts oder vereinsregister eingetragen ist, soll ich da also den Unternehmensnamen eintragen auch wenn ich ihn nicht offiziell irgendwo eingetragen habe?

Und welche rechtsform habe ich?

@GulaschUhr

Deine Rechtsform ist "Einzelunternehmer" und wenn Du nicht im HR eingetragen bist, dann ist der Unternehmensname Dein Vor- und Nachname. Der muss dann auch so auf Deinen Rechnungen etc stehen.

Dazu kannst Du Dir noch einen phantasievollen Geschäftsnamen ausdenken.

z.B. kann auf der Rechnung und in den Werbeanzeigen ganz groß "Siggis Softwaredesign" stehen und klein daneben "Inh. Sigfried Schmitt".

Aber "Siegfried Schmitt" ist und bleibt der offizielle Firmenname.

Du brauchst keinen Handelsregistereintrag.

Du meldest ein Gewerbe an, zahlst 30€, der Typ da sagt dir schon, was du machst.

Er füllt das für dich aus, fertig.

Dauert 1h vielleicht.

Ja musst du. Wenn du kein Händler bist brauchst du keine Eintragung ins Register.

Wenn du keine Ahnung hast musst du dich eben informieren, die IHK kann einer von vielen Ansprechpartnern sein.

Der Eintrag ins Handelsregister hat nichts damit zu tun ob man Händler oder Hersteller ist. Der muss erfolgen sobald man einen "kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb" benötigt. Das ist so ab 5 Mitarbeiter und / oder mehr als 1 Mio € Umsatz der Fall

Gewerbeanmelden musst du. In Feld 1 kommt aber nur der im Handelsregister eingetragene Name. Wenn du da nicht eingetragen bist, bleibt das Feld frei, ebenso wie das Feld für die Nummer.

Du bist Einzelunternehmer. Und dein Gewerbe heißt so wie du. Solltest du sonst einen Fantasienamen benutzen, gehört der aber trotzdem nicht auf die Gewerbeanzeige, weil er keine rechtliche Bedeutung hat.

Du kannst dir für 20 € in deinem Wohnort einen Gewerbeschein holen und loslegen.

Dann wäre noch ein Existenzgründer-Kursus von der IHK zu empfehlen. Wenn du jetzt arbeitslos bist, geht das sogar kostenlos.