Muss man zuerst Gewerbe anmelden, dann im Handelsregister eintragen lassen oder andersherum?
Hallo,
ich werde nächste Woche eine Gewerbe anmelden (Einzelunternehmen (e.K.) und keine Kleingewerbe). Ich habe mich schon schlau gemacht, welche Kosten (Steuern wie Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Private Krankenversicherung usw..) auf mich zu kommen. Allerdings steht nirgends, wann man im Handelsregister (mit Notar) eintragen muss. Ich denke davor, da bei der Gewerbeanmeldung bei der Nr. 2 (Ort und Nr. des Registereintrages) steht. Und ist es hilfreich direkt ein Steuerberater aufzusuchen oder erst nachdem man Umsätze generiert hat?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.
3 Antworten
Bei einem e.K. wird das Gewerbe in der Regel erst nach der HR-Eintragung angemeldet. Wenn du es eilig hast, kannst du es aber schon anmelden, wenn du eine Kopie des Antrages des Notars an das HR in Händen hast. Die braucht das Gewerbeamt schließlich um den korrekten Namen zu sehen.
Du kannst natürlich auch erst ein Gewerbe als Einzelunternehmer anmelden und loslegen. Wenn du dann als e. K. eingetragen bist, machst du eine Ummeldung.
Du meldest erst dein Gewerbe an. Eine Eintragung ins Register ist ja, je nach Unternehmensform, nicht zwingend notwendig.
Ich hab es jetzt noch mal nachgeschaut. Ich habe dir gestern eine falsche Info gegegen. Ich bin vor der Gewerbeanmeldung im HR eingetragen worden. Dazwischen lagen 8 Tage. In meiner Gewerbeanmeldung steht der Registereintrag mit drin.
Die Eintragung geht - wie Du richtig schreibst - nur über den Notar.
Also wäre das doch wohl der richtige Ansprechpartner für Deine Frage.
Da ich e.K auswählen werde, muss ich ins Handelsregister eintragen. Also kann man auch nachdem man Gewerbe angemeldet hat noch ins Handelsregister eintragen lassen?