Wie läuft das beim Gebrauchtwagen kauf wenn das Auto abgemeldet ist?

7 Antworten

Für die Kurzzeitkennzeichen brauchst du nur eine eVB Nummer deiner Versicherung. Die bekommst du per Mail oder SMS. Mit dieser Nummer und deinem Perso gehst du zum Straßenverkehrsamt und holst dir Kurzzeitkennzeichen und die rote Karte. Dann gehst du das Auto angucken und kannst es ggf gleich mitnehmen. Kosten ca. 30 € (jedenfalls hier bei uns), besteht allerdings die Gefahr, daß du sie gar nicht brauchst, wenn dir das Auto doch nicht zusagt.

Oder du gehst das Auto erst angucken und kaufen, bekommst die Papiere, lässt es aber noch dort stehen (Einverständnis des Verkäufers muss gegeben sein, es darf auch nicht auf öffentlichem Grund stehen) und lässt dir im Straßenverkehrsamt gleich alles amtlich ändern und holst dir Dauerkennzeichen.

Kommt jetzt auf die Fahrerei an, auf die Mögichkeiten beim Verkäufer (er muss es ja bei sich behalten wollen, dir aber den Zugang ermöglichen ...)

Gruß S.

Du kannst nicht ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren; Du bist ja nicht einmal versichert. Du kannst Dir mit den Fahrzeugpapieren und der Bestätigung deiner Versicherung dass das Fahrzeug versichert ist, ein Kurzzeitkennzeichen holen. Solltest Du jemanden kennen der eine Werkstatt hat, könntest Du dir ein rotes Kennzeichen besorgen.

Wie bitte? Lasse dich nicht erwischen, für Fahrten zur Zulassung sind Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt!!!!!!

@schleudermaxe

Weißt Du eigentlich was ein Kurzzeitkennzeichen ist? Offenbar nicht, sonst würdest du nicht so etwas schreiben. Kurzzeitkennzeichen werden für Überführungen innerhalb Deutschlands, für Probe- und Prüfungsfahrten benutzt!

Nicht erlaubt...wirklich witzig

@KroemerInfo

.... und Fahrten zur Zulassungstelle sind eben keine Überführungen, keine Probefahrten und keine Prüfungsfahrten, so jedenfalls hier bei uns in Deutschland. Alles doch ganz einfach, oder?

@schleudermaxe

Ein Kraftfahrzeug kannst Du nicht ohne Kennzeichen durch die Gegend fahren; und wenn Du die EVB hast und dir selbst die Kennzeichen hast reservieren lassen, ist das Kraftfahrzeug noch gar nicht zugelassen! Man will es ja erst zulassen.

Wie also bekommt man das Kraftfahrzeug vom Abholort zur Zulassungsstelle? Mit einem Kurzeitkennzeichen, denn die Fahrt vom Verkäufer zur Zulassungsstelle oder meinetwegen auch nach Hause ist eine Überführung; zudem ist es auch eine Probefahrt. Du solltest Dich einfach noch mal erkundigen bevor Du hier solche seltsamen Dinge zum besten gibst.

Dafür gibt es doch Überführungskennzeichen - oder wie man heute sagt: Kurrzeitkennzeichen:

http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/

Eine Antwortet hier irritieren mich doch sehr! Es gibt m. E. allein 2 Varianten. Das Fahrzeug wird zugelassen und es geht mit den Schildern und den Papieren zum Fahrzeug und losgerollert wird, oder eben mit Fahrzeug und reserviertem Kennzeichen zur Zulassung und gut ist. Siehe ggf. die Bestätigung der Versicherung mit ausdrücklichem Hinweis, dass alle Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung bereits versichert sind. Allzeit gut Fahrt und beachte: Kein Kurzzeitkennzeichen, so die gesetzlichen Vorgaben!

Kein Kurzzeitkennzeichen, so die gesetzlichen Vorgaben!

Du schreibst Unfug. natürlich kann er sich ein Kurzzeitkennzeichen holen; und wenn er will immer wieder aufs neue wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist. Die Frage nämlich lautet:

Wie kann ich den dann überführen? Auch ist die Frage ob sich der Fragesteller ein Kurzzeitkennzeichen holen kann.

Du solltest einfach noch einmal nachlesen:

http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/#erlaubt

@KroemerInfo

Natürlich kann er, immer wieder, aber eben nicht für Fahrten zur Zulassungstelle, zum Tanken vorab, zum TÜV und ggf. zur Werkstatt, denn dies sind eben keine Überführungen. Alles doch ganz einfach, oder?

Entweder mit einem Überführungskennzeichen(die gelten nur ein paar Tage),wenn du den Wagen nicht selber nutzen möchtest,oder du fährst mit den Papieren des Wagens zur Zulassungsstelle und lässt ihn mit endgültigen Kennzeichen anmelden und fährst dann deinen Wagen holen.