Kann der Arbeitgeber einfach meinen unbefristeten Minijob kündigen ?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hinlegen kann der AG Dir den Aufhebungsvertrag schon. Du musst ihn aber nicht unterschreiben. Auch eine Änderung des Arbeitsvertrags muss nicht unterschrieben werden und gegen eine Änderungskündigung kann man auch klagen.

Wenn es so eine große Firma ist, gibt es doch bestimmt einen Betriebsrat. Ihr solltet diesen mal geschlossen  aufsuchen.

Was gibt es denn für eine Begründung für diese Maßnahme? Wie lange arbeitest Du dort schon? Sind das schon mehr als 6 Monate gilt folgendes:

Wenn Du den Vertrag zur flexiblen Teilzeit nicht annehmen willst/kannst, solltest Du abwarten, ob der AG Dir eine Änderungskündigung gibt. Den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall unterschreiben. Bei der Änderungskündigung hast Du folgende Möglichkeiten:

  1. Du nimmst an und hast den (nicht gewollten) Teilzeitvertrag.
  2. Du lehnst ab, das kommt einer "Beendigungskündigung" gleich
  3. Du nimmst unter Vorbehalt an. Das hat den Vorteil, dass Du Deinen Job behältst. Du arbeitest zu den neuen Bedingungen, lässt aber die Änderungskündigung beim Arbeitsgericht prüfen. Ist die Änderungskündigung nicht rechtens, arbeitest Du weiter in Deinem Minijob.

Bei 2. und 3. musst Du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das kannst Du auch selbst (ohne Anwalt) tun wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist. Bei der Rechtsantragstelle hilft man Dir kostenlos bei der Klageformulierung.

Außerdem muss der AG sich auch bei Änderungskündigungen an die vereinbarte/gesetzliche/tarifliche Kündigungsfrist halten. Von einem Tag auf den anderen gilt sie also nicht.

Lillibert265 
Fragesteller
 06.10.2015, 09:31

Danke für deine Antwort.

Eine Begründung kann ich dir garnicht so richtig sagen. Es gibt einen neuen Personalchef der jetzt alles auf den Kopf stellt und ändern will. Und wahrscheinlich hat er einfach keine Bock mehr auf Aushilfen. 

Ja bin schon länger dort, seit 5 Jahren. 

Hexle2  06.10.2015, 09:35
@Lillibert265

Ich habe gerade auch Deine anderen Kommentare gelesen.

Wenn Du schon fünf Jahre im Betrieb bist, kann Dein AG Dir auch eine Änderungskündigung nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende geben. Die brauchst Du, wie schon gesagt nicht anzunehmen und der AG wird es wahrscheinlich schwer haben, diese durchzusetzen. Vielleicht ist die Zeit bis Du dort nicht mehr arbeiten willst dann auch schon überbrückt. Viel Glück

Hexle2  08.10.2015, 06:03
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Natürlich kann JEDER. unbefristete Job immer von beiden Seiten gekündigt werden, wobei Fristen einzuhalten sind.

Aufhebungsvwrrrag kann akzeptiert werden, muss nicht.

Dann wirst du halt ganz normal gekündigt (was eigentlich besser ist).

So dumm es klingt: es handelt sich um nen 450€-Job, nicht Teil- oder Vollzeit. 

Da wäre es was anderes. bei geringfügigen Job lohnt es nicht, ein Fass aufzumachen.

Achte drauf, dass Urlaub richtig abgegolten wird und Fristen eingehalten.

Dann geht die Welt auch nicht unter. Es gibt bestimmt auch andere Jobs auf 450 Euro Basis, die Du bekommen kannst. Ansonsten haben Gewerkschaften oft kostenlose juristische Beratungen.

Violetta1  06.10.2015, 06:15

Dafür muss man Mitglied sein, wenn sie einen vertreten sollen.

zahlenguide  06.10.2015, 06:19
@Violetta1

Beratung bekommt man aber meistens kostenlos und ohne Mitgliedschaft.

Lillibert265 
Fragesteller
 06.10.2015, 09:28

Ja klar gibt viele das weiß ich. Bei mir wird aber jetzt ein ärztliches Gutachten gestartet das ich, wenn ich das "bestehe", neu umlernen kann. Und bis dahin wird bestimmt auch einige zeit vergehen und da wollt ich schon gerne noch dort bleiben. 

zahlenguide  06.10.2015, 12:58
@Lillibert265

aber ich würde priotäten machen. und deine gesundheit ist nun mal das wichtigste und ist viel mehr geld wert als 450 euro. wenn nun dein arbeitgeber auf dich zukommt und sagt: Sie müssen nun mindestens 30 Stunden arbeiten, ansonsten feuern wir sie. dann habe ich lieber einen anderen job in der hinterhand. gerade bei 450 euro- jobs gibt es ja wirklich genug. denn, ob dein arbeitgeber auf deine gesundheit achten wird, besonders weil du bisher eben noch kein gutachten hast, bezweifel ich mal sehr. suche dir lieber schon mal etwas anderes. dann bist du den anderen arbeitnehmern deiner firma voraus. - p.s. es ist auch nicht schlimm seinen job zu wechseln. ich habe dadurch sogar mehr spass, weil mein hirn auch mal wieder gefordert ist und ich nicht einfach nur routiniert jeden tag das selbe machen muss, sondern immer ein bisschen anders. auch wird man als neuer oft öfter gelobt, während alte mitarbeiter oft neutral behandelt werden.

zahlenguide  06.10.2015, 13:00
@zahlenguide

achso, übrigens kann dich dein arbeitgeber nicht dazu zwingen sofort einen aufhebungsvertrag zu unterschreiben. er muss dich schon ordentlich kündigen. wenn er es so nicht machen will, muss sich ein anwalt damit sowieso beschäftigen.

Machen kann dein AG alles

wenn du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibst dann muss dir dein AG ordentlich kündigen

LG Alex

Ursusmaritimus  06.10.2015, 06:09

Er kann alles machen, aber nicht alles ist Rechtens......

Violetta1  06.10.2015, 06:18
@Ursusmaritimus

Kündigen, fristgerecht, kann man immer. Und auch Aufhebungsvertrag vorschlagen ist nichts unkorrektes. 

Mal genauer mit Arbeitsrecht befassen.

Der eine legt einen aufhebungsvertrag vor ! Aber der andere in dem Fall du muss ihn ja nicht unterschreiben ! Dann wird der Ag dir vermutlich kündigen wollen ! Da hat der Betriebsrat dann ein Wörtchen mitzureden