Arbeitgeber hat mich abgezockt, was tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schreibt dem AG einen Brief und schickt diesen per Einwurfeinschreiben (er gilt dann als zugestellt wenn er im Briefkasten der Firma liegt).

Setzt eine Frist von 7-10 Tagen und fordert den AG darin auf den Dir zustehenden Betrag innerhalb dieser Zeit auf Dein Konto zu überweisen.

Fordert die Korrektur der Abrechnung und verweist auf den zuvor unterschriebenen "Befreiungsantrag".

Dann schreibt Ihr noch dazu dass, sollte bis zum genannten Termin das Geld nicht korrekt eingegangen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhoben wird und Du sämtliche Zustellungen (auch als Vertretung) ab diesem Termin einstellen wirst.

Leider versuchen viele AG gerade bei Minijobs die AN über den Tisch zu ziehen. Wenn sich jemand wehrt und seine Rechte kennt wird aber oft bezahlt. 

ZweiEuro 
Fragesteller
 02.06.2016, 15:46

Danke für Deine Antwort.

Wie sollte der Brief denn aussehen? Einfach schreiben: "Bitte überweisen Sie bis XY den noch ausstehenden Lohn. Falls Sie dieser Aufforderung keine Folge leisten werden wir gerichtliche Schritte einleiten und die Zustellung meinerseits wird komplett eingestellt"?

Hexle2  02.06.2016, 16:20
@ZweiEuro

"........nachdem ich nach mehreren Mails und Telefonaten meinen mir zustehenden Lohn in Höhe von........für den Zeitraum vom....bis....immer noch nicht erhalten habe, mahne ich Sie hiermit ab und fordere Sie zur Zahlung des ausstehenden Betrags auf.

Sollte bis zum.......noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Korrigieren Sie bitte auch die fehlerhaften Abrechnungen bezüglich des Rentenbeitrags, da ich, wie Ihnen bekannt sein sollte, einen Befreiungsantrag gestellt habe.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass ich sämtliche Zustellungen nach Ablauf der gestellten Frist einstellen werde, sollte die mir zustehende Zahlung nicht erfolgt sein."

Das ist mein Beispiel.

Hexle2  02.06.2016, 16:24
@Hexle2

Deine Kündigung (fristgerecht) kannst Du auch gleich dazu schreiben. Fristlos kannst Du erst kündigen nachdem Du abgemahnt hast und der AG nicht reagiert.

Hexle2  05.06.2016, 17:23
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Hallo, zwei Antworten sind bereits richtig, so würde ich Dir auch raten. Per Einwurfeinschreiben und unbedingt eine letzte Frist setzen!  Auch dann schreiben, dass Du dann ohne weiteren Hinweise rechtliche Schritte einleiten wirst bzw. Deine Eltern. Die müssen das in Deinen Namen machen, da Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Zu der Antwort mit dem Anwalt. Ein Anwalt ist im ersten Schritt noch nicht nötig, da Dir beim Arbeitsgericht bei der Erstellung von der Klageschrift geholfen wird und dies ist erst mal kostenlos. Auch der Güte Termin bei Gericht ist erst mal kostenlos und es wird auch noch kein Anwalt benötigt. Du musst sowieso mit den Eltern hingehen.

Meistens zahlen dann solche Firmen wenn ein Schreiben vom Arbeitsgericht kommt, da sie genau wissen, dass es vor dem Gericht zu deren Ungunsten ausgeht.

ZweiEuro 
Fragesteller
 02.06.2016, 16:14

Okay, danke für Deine Info! Kann ich da auch direkt meine (fristlose) Kündigung mit bei packen? Habe nämlich keine große Lust mehr auf dieses Theater...

Hexle2  02.06.2016, 16:23
@ZweiEuro

Fristlos geht erst nach Abmahnung

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So würd ich es machen:

Deine Erziehungsberechtigte(n) senden einen Brief per Einschreiben. (Du bist nicht geschäftstüchtig - Mails werden nicht beantwortet. Klagen kannst Du auch noch nicht.

In diesem Schreiben wird um Klärung gebeten und die ausstehende Zahlung unter Nennung einer Frist. angemahnt ( z.B eine Woche) - Wichtig: das Wort Mahnung muß dort stehen, weil Gerichte es sonst nicht als Mahnung ansehen können. (ich bitte sie mir das Geld zu überweisen ist keine Mahnung !!!)

Auch hier wäre seitens Deiner Eltern angebracht, zu schreiben, dass wenn der Lohn und eine nachvollziehbare Abrechnung ausbleiben würde, das man auch bereit wäre das  notfalls gerichtlich klären zu lassen.

Wenn Du am Samstag nicht arbeiten willst, was ich nachvollziehen kann, dann melde Dich am Freitag abend krank - nicht das man Dir von anderer Seite daraus ein Strick dreht  !!!!

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Hallo, nicht den Kopf hängen lassen. Es sind die ersten Erfahrungen die Du (oder besser gesagt vielleicht jeder mal gemacht hat) machen musstest. Nicht schön ist aber so.

In Deiner Angelegenheit ist bis jetzt alles richtig kommentiert worden.

Und dennoch gibt es da etwas was Du wissen solltest, von 130,00 € auf 30,00€ runter saubere "Leistung", bei einer Änderung des Vertrages, darf dieser nicht zwingend zu schlechteren Bedingungen ausgefertigt werden (Sittenwidrig) sprich das bei Gericht mit an.

Dir viel Glück aber noch mehr ERFOLG !!!

Warum gehst du nicht einfach "in den Laden" anstatt zum Anwalt? Du hast doch eh kein Geld, um den zu bezahlen...

ZweiEuro 
Fragesteller
 02.06.2016, 15:07

Um dort hin zu kommen müsste ich 60km fahren, Anwalt könnten (und würden, wenn es sein muss) meine Eltern bezahlen