Rentenversicherung Rückzahlung als Lebzeitbeamter mit geringfügig versicherungsfreier Beschäftigung

3 Antworten

Man kann sich Beiträge in der Höhe nicht auf einmal bezahlen lassen. Vorgesehen ist nur die Verrentung. Einmalig ausbezahlt wird nur in besonderen Ausnahmefällen (Kleinstbeträge, Ruhestand im Ausland etc).

Durch geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit werden allein durch die AG-Beiträge meines Wissens auch keine Wartezeiten erfüllt.

Beiträge die der AG gezahlt hat, könnte sich nur der AG auszahlen lassen. Und das ist gesetzlich ausgeschlossen. das Geld wurde durch die Versicherrtengemeinschaft verbraucht. Generationenvertrag: Das geld wird in dem folgenden Jahr verbraucht, in dem es gezahlt wurde. Mfg

Wenn man normal gearbeitet hat, kann man sich ja die eingezahlten Beträge ausbezahlen lassen.

Das ist mir völlig neu. Wer eine geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgeht, wird von seinem Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme gefragt, ob er es wünscht, dass die Rentenversicherungsbeiträge auf seinem Rentenkonto registriert werden. Im Standardfall ist das nicht der Fall. Wünscht der Minijobber, dass seine Entgelte zu einer Erhöhung der Rentenansprüche führen sollen, dann muss der Arbeitgeber die Entgelte anders abrechnen. Insbesondere muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung abziehen und zusammen mit den Arbeitgeberanteilen an die Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale) abführen. Nur wenn das geschehen ist, erhöht sich durch den Minijob ggf. der spätere Rentenanspruch.

Wenn das nicht geschehen ist, also der Arbeitgeber alleine nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgeführt hat, dann haben die Minijobs keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.

So ist es jedenfalls heutzutage.

Prüfe deine Meldebescheinigungen, die dir deine ehemaligen Minijob-Arbeitgeber damals übergeben haben.