Gilt ein FSJ als geringfügig entlohnt?

4 Antworten

Das ist doch eine freiwillige Beschäftigung,die du durch eine Aufwandsentschädigung ( Taschengeld ) entlohnt bekommst und außerdem zahlt dein FSJ - Träger auch in die Arbeitslosenversicherung ein und das wird bei einem Minijob nicht gemacht !

Du erwirbst dir also durch dein FSJ - nach einem Jahr sogar Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Geringfügig entlohnt ist mit anderen Worten ein "Minijob". Das ist definitiv nicht dasselbe wie ein FSJ, also "NEIN".

Abgesehen davon, die Info "2 geringfügig entlohnte Stellen sind nicht möglich" ist so pauschal nicht richtig - für dich aber hier irrelevant.

"Geringfügige Beschäftigung" ist ein Synonym für "Minijob", also diese Konstruktion, bei der Du bis 450 Euro abzugsfrei ausbezahlt bekommst.

Da ein FSJ ja normalerweise anderweitig abgegolten wird, ist die Antwort "nein".

ok, danke für die schnelle Antwort!

 "Minijob", also diese Konstruktion, bei der Du bis 450 Euro abzugsfrei ausbezahlt bekommst

Abzugsfrei? So pauschal ist diese Aussage falsch.

Da ein FSJ ja normalerweise anderweitig abgegolten wird

Nicht nur "normalerweise".

ist die Antwort "nein".

Absolut zutreffend.

Kurz und knapp: Nein, das ist nicht "geringfügig entlohnt".