Muss ich das Knöllchen bezahlen?

11 Antworten

Muss ich das bezahlen?

Sofern die AGB für dich vor Befahren des Parkplatzes einsehbar waren hast du mit Benutzung dessen diesen zugestimmt. Davon ausgehend, dass sie alle wirksam sind, schließt du einen Vertrag ab.

Es gibt jedoch ein paar Unterschiede zu Parkvergehen im öffentlichen Raum:

  1. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung nicht um eine Verkehrsordnungswidrigkeit
  2. Deswegen scheidet eine Halterhaftung aus. Es muss stets der Fahrer ermittelt werden, nur gegen ihn besteht überhaupt eine Chance auf Betreibung der Forderung
  3. Die Forderung darf maximal 200% dessen entsprechend, was für ein gleiches Vergehen im öffentlichen Parkraum vorgesehen wäre.
  4. Haben sich solche Themen meist erledigt, wenn man einen Kassenbon vorlegen kann. Daraus geht die Kundeneigenschaft hervor.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja dürfen sie. An der Einfahrt zum Parkplatz steht sicher eine Tafel wie lange du mit Scheibe stehen darfst. Wenn du sie vergisst, kann das keiner feststellen. Und solange das Knöllchen keine 80€ sind, ist das vollkommen in Ordnung das so zu bestrafen. Jeder darf sein Privateigentum schützen.

Jochen5 
Fragesteller
 29.06.2018, 20:01

Ich darf auf meinem Privatparkplatz auch nicht kassieren wenn da jemand steht.

SlightlyAnnoyed  29.06.2018, 20:02
@Jochen5

Doch darfst du wenn du eine entsprechende Parkordnung aufstellst

kevin1905  29.06.2018, 22:15
@Jochen5

Doch.

Du kannst auch abschleppen lassen und verlangen dass der Besitzstörer eine strafbewerhte Unterlassungserklärung unterschreibt.

Jochen5 
Fragesteller
 29.06.2018, 22:40
@kevin1905

Wenn ich ihn allerdings abschleppen lasse muss ich das allerdings als erstes bezahlen und kann danach versuchen das Geld von ihm wieder zu bekommen m

EphraimUlk  29.06.2018, 23:55
@Jochen5

Und du meinst der Supermarkt-Inhaber muss das nicht? Der muss das entweder auch vorstrecken oder hat n guten Deal mit dem Abschleppunternehmen und hat dem die Ansprüche zur Einforderung schon abgetreten.

Das kannst Du in der Parkordnung nachlesen. Nebenbei, auch die Kosten zum Eintreiben sind nicht zu verachten.

kevin1905  29.06.2018, 22:17

Die Betreibungsversuche scheitern oft daran, dass der Fahrer nicht identifiziert werden kann.

Jochen5 
Fragesteller
 29.06.2018, 22:42
@kevin1905

Das heißt ich kann dann behaupten ein völlig anderer wäre mit meinem Auto gefahren und bin dann aus dem Schneider

Novos  30.06.2018, 04:39
@Jochen5

Der Besitzer haftet

bevor du auf den Parkplatz fährest steht da sicherlich ein Schild: "Achtung Parkraum Überwachung, Parken nur mit Parkscheibe, Max 2 Std" oder ähnlich. Der Supermarkt hat

die Bewirtschaftung des Parkraumes einer Firma übertragen und die nervt die Fahrer. Sollen ja keine Dauerparkplätze sein, sonder nur für die Kunden. Abhilfe schafft es vielleicht der Geschäftsleitung mitzuteilen, dass du in Zkunft den Laden meidest, sollten sich da nichts ändern. Ob es was bringt ???

Jochen5 
Fragesteller
 29.06.2018, 20:11

Habe ich schon gesagt, dass ich zum letzten Mal Kunde war.

Ja musst du wenn dort Schilder hingen die auf die Parkscheibe hinwiesen und das der Parkplatz durch ein Privat unternehmen Kontrolliert wird. Da du dann quasi stillschweigend die Agb´s des Betreibers akzeptiert hast.

kevin1905  29.06.2018, 22:16

Wenn diese vor Befahren einsehbar waren, an der Einfahrt.