Kann man bei einem mit Parkscheibe markierten Parkplatz außerhalb der vorgebenen Zeiten ohne Parkscheibe parken?
Ich habe mein Auto auf einen Parkplatz gestellt, wo man mit Parkscheibe von Mo-Fr von 8.00 - 17.00 Uhr parken kann. Mein Auto wurde gestern (Sonntag) 14.00 Uhr ohne Parkscheibe abgestellt und wurde 7.59 Uhr heute früh (Montag) wieder weggefahren. Nun hab ich ein Knöllchen bekommen 7.54 Uhr ausgestellt. Mir wurde angelastet, dass ich ohne Parkscheibe parke. Mal davon abgesehen, dass das eine extreme Krümmelkackerei das Ordnungsamtes ist ... ist das überhaupt rechtens?
Mittlerweile bin ichs gewöhnt, dass die hier ihre allfrühfährlichen Abzocktouren machen. Die haben mich sogar schon mal bewusst falsch beraten, als ich nachgefragt habe, ob man an der besagten Stelle Parken darf. Klare Antwort: "JA" ... 2 Tage später ... 2 Knöllchen wegen Falschparken.
8 Antworten
Das ist anscheinend Alltag bei den Beamten Knöllchenverteilern. Ich habe von einem Bekannten erfahren: Selbst wenn man mit Parkschein parkt und der Parkschein noch 10min gültig ist bekommt man ein Knöllchen, das machen manche gezielt, und wenn man dann ans Auto kommt vor den 10 Minuten wird man ins Gespräch verwickelt, so dann die 10 Minuten vergehen.
Das gleiche ist es, mit Parkscheibe. Man bekommt ein Knöllchen obwohl man noch mehr als 20min Zeit hat und wenn man vor den 20 min zum Auto kommt, und es hinterfragt heißt es, dass er Knöllchenverteiler sich Verschaut hat.
Wenn es so ist, wie du beschreibst, dann wäre es nicht rechtens.
An Deiner Stelle würde ich Widerspruch einlegen. 7.54 Uhr ist eben nicht 8.00 Uhr.
ja mei, die angela braucht bissel geld, für die refutschis
aber eigentlich bist du im recht, außerhalb der zeiten, ohne parkscheibe, würde ich widersprechen, da sie ja die zeit direkt draufschreiben
Klasse Antwort :D
Die Uhrzeit auf diesem Parkschein zeigt doch eindeutig eine falsche Verfolgung im Amt. Hier kannst Du durchaus mit dem Einspruch durchkommen, jedoch nur dann, wenn nicht zwei Zeugen da sind, die behaupten, dass Dein Fahrzeug nach 8 auch noch so da stand
§ 344 und 164 StGB zur Not anführen, denn es ist offensichtlich falsch und sogar beurkundet mit der Uhrzeit
Nein, dass passt schon. Hab sogar einen Zeugen, der mir bestätigen kann, dass ich 7.59 Uhr das Auto weggefahren habe.