Wiederrechtliches Parken auf Privatparkplatz...

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Es ist sehr sinnvoll, nicht nur die Wohnungsnummer, sondern ggf. 1. Ein oder das richtige Kennzeichen - und - 2. ausdrücklich ein Abschlepphinweis bei widerrechtlichem Parken unmittelbar vor der Parkbucht anzubringen. Bei, bzw. vor der Beauftragung des Abschleppdienstes ist es anzuraten, nicht nur ein oder mehrere Fotos vom Übeltäter-Kfz anzufertigen, sondern zudem mind. einen Zeugen mit Datum und Uhrzeit - Protokoll zu notieren. Vor Anruf an den Abschleppdienst zudem einen Zettel an das falschgeparkte Kfz mit dem Hinweis, daß der Abschleppdienst bereits verständigt ist. Sie können die Abschleppkosten ggf. mittels Halterauskunft und-oder Rechtsanwalt einfordern. Manche Abschleppdienste fordern die Falschparker von sich aus auf, freiwillig die Abschleppkosten zur Vermeidung weiterer Klagekosten des Geschädigten zu begleichen. Oftmals ist es sinnvoll, besonders bei Wiederholungsgefahr mittels Klage auf eine Unterlassung (über einen Rechtsanwalt) herbeizuführen. (Hohe Kosten für den Falschparker !) In über 99 % der Fälle bekommen Sie vor Gericht Recht und die an den Abschleppunternehmer zu zahlende Abschlepprechnung incl. ihrer weiteren Kosten und Schadenersatzansprüche !!!!! erstattet. Gerade für Personen, die wg. einer Erkrankung gerade gehbehindert sind oder schwere Gegenstände ausladen müssten, sind falschgeparkte Kfz besonders übel.

Ja, denke schon dass du abschleppen lassen darfst. Du kannst ja zur Sicherheit noch ein entsprechendes Schild (Privatparkplatz. Widerrechtlich abgestellte Fahrezeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.) irgendwo anbringen.

Ok, funktioniert wohl doch nicht so einfach... Dann mit Zettel mahnen und ggf. anzeigen.

Vielleicht wäre das noch einen Versuch wert: anstatt des Schildes mit der Wohnungsnummer ein Schild mit Deinem Kennzeichen aufstellen. DAS müsste auch wirklich jeder dann kapieren.

hast du nicht die möglichkeit eine kopie deines nummernschildes dort hinzustellen?? -- das begreifen auch die nicht (im kopf) so hellen

wie gesagt wurde, du darfst gerne abschleppen lassen, allerdinsg musst du die kosten auslegen und dir dann zurückholen.

entweder machts du regelmässig zettel an die autos, mit denen du darauf hinweist, das du das nächste mal das auto abschleppen lässt oder parkst einfach mal dein auto davor, so das der blockierer nicht mehr weg kann.

hinterlass aber deine nummer, damit du wenn nötig dein auto wegfahrne kannst

Hab ich mir auch schon oft überlegt. Das Problem ist aber, dass ich die Person nicht zuparken darf. Eine Klage wegen Nötigung/Freiheitsberaubund oder was auch immer, kommt schneller, als man gucken kann.

@ellex86

vielleicht gibt es nachbarn, die öfters aus dem fenster gucken oder wenn sie vorbeigehen, den leuten die gerade parken, beshceid sagen können, das es verboten ist.

bei unserem mietshaus parkten auch auf unseren parkplätzen, so das wie keinen platz hatten, so montierten wie schilder, mit denen darauf hingewiesen wurde, das es ein privatgrundstück ist und abgeschleppt wird. zudem brachte unser hausmeister an jeden auto einen zettel an oder sprach mit den autobesitzern.

das klappte ganz gut.

allerdings gab es noch die leute, die bei uns parkten und in die stadt gingen. ein rentner entsorgte noch dazu sein müll bei uns.

nachdem ich ihn ansprach, machte er sich dann aus dem staub, das war ihm doch zu peinlich.