Parken ohne Parkscheibe Knöllchen Beschilderung von 1 Seite

2 Antworten

Hi Gabri3I123,

wie ärgerlich. Ich finde auch, dass es ein zweites Schild gebraucht hätte. Aber ob das die Behörde genauso sieht, weiß ich nicht.

Leg Widerspruch ein, mach ein Foto von der Straße und der Einsichtsmöglichkeit, füge Deine Skizze bei und nenne einen Zeugen, der dabei war und versuch es einfach mal.

Manchmal hat man Glück. In einer kleineren Gemeinde sind wir mal damit durchgekommen, in dem wir nachgewiesen hatten, dass die Anwohnerparkkennzeichnung nicht eindeutig war (die haben dann bald ein besseres Schild aufgestellt). In einer Großstadt hat man es uns abgelehnt, die Politesse als Zeugin benannt und hineingeschrieben, es sei für den Verkehrsteilnehmer zumutbar, ein paar Schritte zu gehen, um sich über die Parkmöglichkeit zu vergewissern...

Alles Gute!

aber müssen nicht dann von beiden Seiten das Schild stehen?

Nein, weil man sowieso nur in Fahrtrichtung (am rechten Fahrbahnrand) parken darf.

das man auf der anderen Straßenseite nicht parken kann

wäre nur von Bedeutung, wenn dort Schienen liegen. Nur dann dürfte ausnahmsweise auch am linken Fahrbahnrand geparkt werden (oder in einer Einbahnstraße, um die es sich nach Deiner Beschreibung aber offensichtlich nicht handelt).