Strafzettel von Park&Control bezahlen?

8 Antworten

Wie bei allen juristischen Fragen steckt der Teufel immer im Detail und somit wird stets einzelfallabhängig entschieden.

Grundsätzlich hast du auf einem (Privat-) Gelände geparkt, auf dem dann die AGBs gelten. Die müssen allerdings so angebracht sein, dass der Fahrer diese auch beim Fahren erkennen kann.

2017 gab es genau zu diesem Thema einen interessanten Beitrag von "marktcheck", hier ist er:

https://www.takkiwrites.com/30-euro-fuer-parkverstoss-ist-das-ueberhaupt-zulaessig/

Entscheiden musst du, ob du dem Bußgeldbescheid widersprechen willst mit allen weiteren Konsequenzen oder die 30 Euro bezahlst...

Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht von Ordnungsamt, oder der Polizei ein Strafzettel. ... Bekommt ein Autofahrer einen Strafzettel im absoluten Halteverbot, kostet dieser mindestens 10 Euro, bei einem Strafzettel im Parkverbot ist mit 30 Euro zu rechnen.

In dem Sinne alles richtig. Bezahlen und nicht noch einmal  tun

Es geht hier wohl eher um Privatgelände wie Einkaufscenterparkplatz oder Ähnliches, denn sonst hätte Park&Control den nicht ausstellen können. Ordnungsamt und Polizei ist nur für öffentliche Straßen zuständig.

Wie auch immer. Die Strafe ist gerechtfertigt und damit muss das Bußgeld bezahlt werden.

Du hast auf einem Privatparkplatz geparkt und dich nicht an die dort bekanntgegebenen Regeln (AGB) gehalten. Da du dort geparkt hast, hast du diese AGB jedoch anerkannt (= konkludentes Handeln). Entsprechend dieser AGB wurde dir eine Vertragsstrafe auferlegt.

Das ist reines Privatrecht und hat absolut nichts mit dem Bußgeldkatalog zu tun.

Du kannst zahlen oder es bleiben lassen. Lässt du es bleiben, werden Mahnungen folgen und am Ende ein Mahnbescheid ergehen. Zahlst du dann immer noch nicht, geht die Sache vor Gericht.

"die dort bekanntgegebenen Regeln (AGB)"

Kennst du den Parkplatz, um den es geht? Woher weißt du, dass die AGB dort "bekanntgegeben" (= für jedermann sichtbar) sind?

@abenhard17

Dazu sind die Betreiber dieses Parkplatzes verpflichtet. Wenn dem nicht so ist, gelten die auch nicht. dazu muss man diesen Parkplatz nicht expliziert kennen. Das ist die allgemeine Regelung für Privatparkplätze vor Hallen, Zentren, Messen, Einkaufszentren etc..

Du wirst die 30 Euro zahlen müssen, da du auf PRIVATGELÄNDE gestanden bist. Im öffentlichen Verkehrsraum kontrollieren die nicht.

Du kannst mit denen argumentieren. Aber aus Erfahrung weiß ich, dass das Bußgeld dann nur noch höher ausfallen wird.