Knöllchen vergessen?

5 Antworten

Wende Dich selbst an den Parküberwachungsdienst, oder wie auch immer der in eurer Stadt heißt. Die finden dich über das Kennzeichen. Dort kannst Du dann auch den Parkschein zeigen und erklären, dass er runter gerutscht ist. So können die dann entscheiden, ob sie die Verwarnung in dem Fall zurück nehmen.

Da kommt schon noch ein Schreiben.
Auch die Verwaltung ist derzeit wegen Urlaubs ausgedünnt.

mila166 
Fragesteller
 19.08.2017, 11:21

Auch nach über einem Monat?

Tamtamy  19.08.2017, 11:22
@mila166

Challenge? Ich setzte mal 1 €. 

vierfarbeimer  19.08.2017, 11:23
@Tamtamy

Ich setze 10.

Tamtamy  19.08.2017, 12:03
@vierfarbeimer

Das drückt natürlich die Quote! (:-)

mila166 
Fragesteller
 26.08.2017, 01:24

Gestern traf das Schreiben ein - der Punkt geht an euch 

Tamtamy  26.08.2017, 07:45
@mila166

Danke für deine Rückmeldung! (:-)

Ich verstehe es so, dass an deinem Fahrzeug nicht nur ein Hinweiszettel hing (nach dem Motto 'Sie haben irgendwas fslsch gemacht'), sondern ein richtiges Knöllchen mit konkretem Tatvorwurg, Datum, Zeit, Ort und anliegendem Überweisungsträger.

Mit dem Anbringen am Fahrzeug gilt das als zugestellt. Wenn es dann durch den Wind wegweht oder jemand anderes es wegnimmt, ist das Pech.

Wenn du, egal aus welchem Grund, nicht innerhalb 1 Woche bezahlst, wirst du nach einiger Zeit ein Schreiben nach Hause bekommen. Rechne damit, dass zur eigentlichen Strafe dann noch 28,50 € Kosten dazu kommen.

Erst wenn nach 3 Monaten noch nichts gekommen ist, kannst du aufatmen. Dann ist das verjährt. Ich denke aber auch, da wird noch was kommen.

hund2007  19.08.2017, 12:21

Dazu: Es wird ein Strafverfahren eingeleitet, das der jenige noch bezahlen muss.

AntonAntonsen  19.08.2017, 12:34
@hund2007

Warum sollte ein Strafverfahren eingeleitet werden? Welcher Tatbestand?

keine Sorge, das kommt - zuzüglich Mahngebühr

Tamtamy  19.08.2017, 12:04

Mahngebühr nicht beim ersten Mal.
(Mir ist das jedenfalls noch nicht untergekommen).

hund2007  19.08.2017, 12:22

... und einem Strafverfahren

Du wirst schon noch einen Mahnbescheid von der Bußgeldstelle bekommen.Keine Bange. Die vergessen dich nicht.