Muss ich das bei einer drogenkontrolle?

7 Antworten

Hallo,

die ganzkörperliche Kontrolle wie du sie beschreibst ist rechtlich zulässig:

1. Wenn das polizeiliche Gegenüber in Gewahrsam genommen wird (oder verhaftet wird, nur der Vollständigkeit halber) und daher in ein Zelle gesperrt wird => Zur Verhinderung, dass Feuerzeuge o.ä. in die Zelle gelangen.

2. Wenn es klare Verdachtsmomente gibt, dass du z.B. Betäubungsmittel verkaufst. Wenn die Kollegen diese konkreten Hinweise hatten, z.B. durch eine Zeugenaussage, wäre eine Ganzkörperkontrolle rechtlich in Ordnung gewesen...

Nur allein wegen deinen Haaren halte ich die Maßnahme für unverhältnismäßig.

Prinzipiell kannst du eine Maßnahme ablehnen. Sollte es sich dann um einen nicht aufschiebbaren Verwaltungsakt handeln, wird die Maßnahme dennoch durchgeführt, du kannst dich anschließend beim zuständigen Amtsgericht beschweren. Schwierig wirds, wenn die Kollegen z.B. wirklich einen konkreten Hinweis erhalten haben. Dann machst du dich durch eine Weigerung erstmal verdächtig und sie werden versuchen, die Maßnahme mit unmittelbaren Zwang durchzusetzen...

Was dir auch noch immer (im Nachgang) zusteht ist, die Dienststelle über dieses Vorgehen in Kenntnis zu setzen, also an den Dienststellenleiter einen Beschwerdebrief zu schreiben... aber, das geb ich ehrlicherweise zu: Die Kollegen werden diese Maßnahme schon irgendwie rechtfertigen können :-/

Unterm Strich: Es dürfte schwer sein, den Kollegen hier eine fehlbare Handlung nachzuweisen... außerdem hoffe ich jetzt einfach mal, dass du irgendwelche Details verschwiegen hast, sonst schäm ich mich gerade für meinen Berufsstand fremd.

Sollten deine Angaben jedoch vollständig und korrekt sein, entschuldige ich mich mal unbekannterweise für die Kollegen...

Danke für deine Antwort. Jetzt weiß  ich für mein nächstes Festival wenigstens was meine Rechte sind. Das war nämlich echt unangenehm...

Und meine Angaben sind wirklich korrekt. Die einzige Droge die ich in meinem leben konsumiert habe war Alkohol, hab nichtmal an einer Zigarette gezogen. Aber ich stand da ziemlich suchend weil wir noch auf einen Freund gewartet haben, vielleicht haben die das so aufgefasst das ich Kunden suche oder sowas:/

Danke und viele Grüße, Melli

@Mellio97

Kann ich mir vorstellen.

Aber für die "normalen" Polizisten ist es auch kein erhebendes Gefühl in den A*sch von jmd. zu schauen... also die paar mal wo ich es gemacht habe, hätte ich mir wirklich besseres vorstellen können...

Ich hoff jetzt einfach mal, dass du nicht nochmal in so eine Situation kommst:)

Beste Grüße,

Dommie

Warst du auch auf der Ruhr in Love?

Wie Dommie schon meinte denke ich, dass die Maßnahme bei dir ungerechtfertigt und überzogen war. Zwar ist ein Festival ein potenzieller "Gefahrenherd", dass rechtfertigt jedoch sehr sicher keine Ganzkörperkontrolle. Wenn dir das das nächste mal passiert, solltest du die Maßnahme definitiv verweigern. Sollen sie dich doch auf die Wache mitnehmen. Als Passant hat man eigentlich gar nicht so wenig Freiraum wie man denkt. Die Polizisten drohen gerne ohne im Recht zu sein und kommen leider sehr oft damit durch. An deiner Stelle hätte ich mir die Ausweise zeigen lassen, die Situation dokumentiert und Beschwerde gegen die Beamten eingereicht. 

PS: Dreads dürfen nicht als Anhaltspunkt für die Kontrolle gelten. Das ist Diskriminierung und dafür solltest du denen ordentlich einheizen.

Also dürfen tun sie es nicht. Hättest dir die Nummer von ihnen geben lassen sollen, was auch gut gewesen wäre du hättest darauf bestehen sollen, dass es eine Frau macht. ^^

Wir haben keine Dienstnummer-.-

Und nach dem Gleichgeschlechtlichkeitsgrundsatz DARF das keine Frau machen...

Es gibt gewisse Umstände unter denen es doch eben das andere Geschlecht darf ;)

@Szwab

Sollte man sich überlegen ^^ :-P

Nein dürfen sie nicht...

Absoluter Amtsmissbrauch. Hättest dir vielleicht die Dienstnummer von dem Polizisten geben lassen sollen. Dann hätte der Stress mit der Dienstaufsichtsbehörde bekommen. Nichtmal wenn er was bei dir gefunden hätte, hätte er die Erlaubnis dazu. 

Allein von Äußerlichkeiten zu  handeln ist reine Polizeiwillkür! Lass das bitte ncht mit dir machen;)

Argh, schon wieder: WIR HABEN KEINE DIENSTNUMMER.

Ansonsten geb ich dir in deiner Ausführung Recht...

@Dommie1306

Ok, danke für den Hinweis. Also lässt man sich nur den Namen geben und die 'Dienststelle', wo der Polizist beschäftigt st?