Polizei, Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss?

8 Antworten

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Die Frage ist doch ganz einfach die, ob Du nun irgendwelche Substanzen konsumiert hast oder nicht. Wenn ja, ist ohnhin alles klar. Wenn nein, dann müssen die Beamten sich, im Falle einer Beschwerde, eine gute Begründung ausdenken. Ich denke daß ihne das gelingen wird.

Hallo,

der Drogentest wurde ja gemacht, da Anhaltspunkte vorlagen, dass du unter dem Einfluss von Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug geführt hast.

Für die Blutentnahme muss der §81a StPO beachtet werden:§ 81a

Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

Hierbei ist in Absatz 2 klar geregelt, dass die Anordnungsbefugnis erstmal vom Richter ausgeht, bei "Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung" auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (= Polizei) eine Blutentnahme anordnen können.

Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen in Kombination mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs liegt in der Regel immer eine Gefährdung des Untersuchungserfolges bei Verzögerung vor, da sich die Substanzen im Blut abbauen, das heißt je mehr Zeit zwischen der Anhaltung und der tatsächlichen Blutentnahme verstreicht, das Ergebnis "verfälscht".

Das heißt die Kollegen waren zur Anordnung einer Blutentnahme berechtigt. Du schreibst, dass du diese verweigert hast, da du einen richterlichen Beschluss haben wolltest... das ist meistens der Augenblick, in dem ich auch anfange unhöflich zu werden, da mir der Proband ja unterstellt, dass ich illegale Maßnahmen treffe...

Dass die Kollegen bereits im Vorfeld unhöflich waren tut mir Leid und ich entschuldige mich in ihrem Namen unbekannterweise. Normalerweise sollte dem Bürger immer ein angemessener Grundton angeschlagen werden... aber vielleicht hatten sie einfach nen schlechten Tag... wir sind auch nur Menschen:-/

iIovemusic 
Fragesteller
 25.11.2016, 21:48

Danke für die Antwort. Habe im Vorfeld pusten müssen, also wusste der Polizist, dass kein Alkohol  im Spiel war. War es jetzt doch unzulässig?

Dommie1306  26.11.2016, 21:50
@iIovemusic

Nein, der sogeannte "freiwillige Atemalkoholtest" ist nicht geeicht und zeigt ja keine Betäubungsmittel an... bei den Tests, die du gemacht hast, wurden Ausfallerscheinungen unterstellt... das heißt, es wurde auf Betäubungsmittel getestet... daher wird ziemlich sicher auch "doppelte Menge" an Blut genommen worden sein...

Die Maßnahme bleibt rechtmäßig...

Theoretisch hat sich die Polizei in einigen Pkt. falsch verhalten.

Das direkte leuchten in die Augen dürfen sie nicht gegen deinen Willen.
Die "Untersuchung" zählen, auf Linie laufen, etc. musst du auch nicht
gegen deinen Willen machen. Blutentnahme, wenn keine richterliche
Anordnung erwirkt werden kann, weil der zuständige Richter nicht
erreichbar ist, ist erlaubt, allerdings nur, wenn ein begründeter
Verdacht vorliegt. Dass du alle freiwilligen Maßnahmen verweigerst, ist
kein Tatsache die einen begründeten Verdacht rechtfertigt. Es müssten
Drogen/BtM sichergestellt werden, Cannabisgeruch im Auto festgestellt
werden, oder du müsstest dich verhaltensauffällig Verhalten haben
(Reflexe ausserhalb der Norm, verkehrswidriges Verhalten, etc) um einen
begründeten Verdacht festzustellen.

Du solltest dir auf jeden
Fall die Namen/Dienstnummern der Politzisten holen, diese muss das
zuständige Revier dir aushändigen. Auch das Modell der Taschenlampe
würde ich aufschreiben. Wegen der Taschenlampen geschichte könnte man
sogar über eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nachdenken
(auch wenn es nicht erfolgsversprechend ist, Strafanzeige und
Dienstaufsichtsbeschwerde sind für die Beamten immer ärgerlich, auch
weil eine Beförderung während einem laufendem Verfahren ausgeschlossen
ist.).

Wenn allerdings die Blutprobe positiv ausfällt, wirst du wenig Chancen haben.

iIovemusic 
Fragesteller
 23.11.2016, 04:14

Hi, danke für die schnelle Antwort. Werde mir einen Anwalt nehmen und die Dienstnummer des Beamten besorgen. Werde den Polizisten auch anzeigen, da man sich auch wehren muss, zum allgemeinvoll der Menschen, die irgendwann in die gleiche Lage geraten.

rukkk  23.11.2016, 04:24
@iIovemusic

Mit dem Anwalt kannst du noch warten. Kostet am Ende unnötig Geld. Ich, an deiner Stelle würde das Ergebnis des Tests abwarten.

Wenn der Test negativ, also für dich positiv ausfällt kannst du auf einen Anwalt verzichten. Der kostet ja im Endeffekt Geld.

Wenn der Test positiv ausfällt, wirst du wenig Chancen haben, weil der Richter der Argumentation dass ein begründeter Verdacht vorhanden war aller Wahrscheinlichkeit zustimmen wird. Aber in dem Fall würde ich auf jeden Fall zum Anwalt raten.

Wenn der Test negativ sein sollte, was wenn du wirklich nur 2/3 mal vor 3 Tagen gezogen hast durchaus wahrscheinlich ist, würde ich mit aller Härte vorgehen.

-Nötigung (Die Aufgaben die du gegen deinen Willen machen musstest)

-Körperverletzung. Die Taschenlampe muss für das direkte leuchten in die Augen speziell zugelassen sein. Wenn der Polizist die Maglite auspackt geht er (bewußt) das Risiko einer Körperverletzung ein

-Nicht gerechtfertigte Blutentnahme ist auch eine Körperverletzung


Namen/Dienstnummern aller an der Maßnahme beteiligten Beamten müssen dir auch ohne Anwalt ausgehändigt werden.


uni1234  23.11.2016, 07:02
@rukkk

Jetzt widersprichst Du dir aber selbst. Wenn der Polizist Deiner Meinung nach die Körperverletzung bewusst in Kauf nimmt, dann liegt sogar Vorsatz vor und nicht nur Fahrlässigkeit (wie oben behauptet).

Zudem ist der Vorwurf der Nötigung etwas weit hergeholt.

rukkk  23.11.2016, 07:10
@uni1234

Da hast du Recht, hätte ich besser ausdrücken sollen. Meiner Meinung ist es auch vorsätzliche Körperverletzung, es wird aber keinen Beamten geben der zugeben wird dass er über eine Schädigung der Augen durch das Blenden mit ungeignetem Mittel nachgedacht hat, genausowenig kann man das beweisen, somit wird es bestenfalls auf einen fahrlässige Körperverletzung rauslaufen. Das gleiche gilt für die Nötigung, wie will man beweisen dass man gegen seinen Willen zu Maßnahmen gezwungen wurde die nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden dürfen. Was den Bluttest angeht, kann auch ohne weiteres "auffälliges Verhalten" unterstellt werden. Wie willst du beweisen, dass du keinen Schlenker gefahren bist... Das ganze ist nicht sehr erfolgsversprechend, trotzdem würde ich, sofern der Fall sich tatsächlich wie geschildert abgespielt hat, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Selbst wenn es den Beamten nur ärgert und keine Konsequenzen zu befürchten sind.

Richterliche Beschlüsse braucht die nur bei Hausdurchsuchungen. Wenn die Polizei jemanden untersucht der zudem noch querulantisch reagiert,dann kann man keine Freundlichkeit erwarten. In die Augen leuchten schmerzt in diesem Sinne bestimmt nicht,ist höchstens etwas unangenehm.Dein Auto bleibt nicht in der Pampa stehen,sondern die Polizei fährt es an sichere Stelle.

iIovemusic 
Fragesteller
 23.11.2016, 03:45

Mein Auto stand die ganze Nacht dort, konnte es auch nicht weg fahren, weil der Schlüssel erst nach 24h ausgehändigt wurde.

C0nfr0nt  23.11.2016, 03:47

Die Polizei darf das Auto nicht wegfahren. Man kann es aber wegschieben, wenn man freundlich fragt.

iIovemusic 
Fragesteller
 23.11.2016, 03:58
@C0nfr0nt

Das hab ich auch gemacht, aber sie wollten einfach nicht. Hab sehr freundlich und sachlich gefragt.

rukkk  23.11.2016, 04:00

Das ist so nicht richtig. Bei einer Blutentnahme handelt es sich juristisch gesehen um eine Körperverletzung. Diese muss richterlich abgesegnet werden. Ist kein Richter errichbar, muss ein triftiger Grund vorliegen, der die Handlung auch ohne richterliche Anordnung rechtfertigt.

aongeng  23.11.2016, 04:19

Wie du schon selber drauf verweist, Sie müssen versuchen einen Richter zu erreichen, und nur im Falle dessen das der Untersuchungserfolg ausbleibt wenn Sie auf die richterliche Anordnung warten müssten dürfen Sie diese selber anordnen.

Und da sich Drogen auch nicht so schnell wie Alkohol abbaut dürfte die Zeit um den Richter der Bereitschaft hat anzurufen durchaus drinnen gewesen sein. Wäre er nicht erreichbar gewesen wäre es wieder was anderes, aber es erst gar nicht zu versuchen? Hier hat man gute Chancen ein Beweisverwertungsverbot über einen Anwalt  durch zu kriegen.

iIovemusic 
Fragesteller
 23.11.2016, 04:28
@aongeng

Das ist das Merkwürdige daran, dachte immer, dass so etwas nur ein Richter anordnen kann.

Dommie1306  23.11.2016, 13:37
@aongeng

Muss nicht sein... Wenn z.B. klar ist, dass eben kein Richter erreichbar ist, muss auch nicht versucht werden, einen anzurufen (ist ja von AG zu AG unterschiedlich...).

Ein Beweisverwertungsverbot geht hier sicher nicht durch;)

uni1234  23.11.2016, 07:04

Da hat mal wieder jemand seiner Rechtskenntnisse von Sat 1 oder RTL2. Tut mir leid dir dies mitteilen zu müssen. Aber das was die da zeigen entspricht nur ganz selten der Wahrheit.

http://www.kanzlei-nierenz.de/was-man-in-der-verkehrskontrolle-einfach-nicht-machen-sollte/

Verweigert die Polizei den richterlichen Beschluss, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und unterläge einem Beweisverwertungsverbot.

Ich an deiner Stelle würde schnellstens einen Anwalt aufsuchen.

iIovemusic 
Fragesteller
 23.11.2016, 04:25

Danke, werde das morgen sofort tun. Der Link ist sehr interessant.

Still  23.11.2016, 11:36

Wenn die Anordnung nicht möglich ist, greift Gefahr im Verzuge. In vielen Städten gibt es nicht die Möglichkeit, immer einen Richter zu erreichen.

Dommie1306  23.11.2016, 13:38

Das gilt aber nur, wenn ein Richter überhaupt erreichbar wäre. Wenn mit dem AG z.B. geklärt ist, dass nach 21 Uhr kein Jour-Richter verfügbar ist, dann liegt hier klar Gefahr im Verzug vor und die Polizei kann die Blutentnahme selber anordnen...