Bei Hausdurchsuchung Feinwaage und Tütchen gefunden?

10 Antworten

Also backutensilien und Verpackungsmaterial welches äußerst vielfältig und (im Vergleich zu anderen Verwendungszwecke) sehr selten für Drogen verwendet wird!? Was soll daran verboten sein? Jeder 20. Haushalt hat keine wage Zuhause... Der Unterschied liegt doch nur in der Präzision... Ob 1 oder 2 stellen hinterm Komma... Diese feinwagen werden auch in jedem Juwelier verkauft denn diese haben im Normalfall auch die fünktion Unzen und Karat zu wiegen nicht nur Gramm

nicht das sie mir einen strick draus drehen, im übrigen haben die noch eine natriumdampflampe aus dem keller ohne glühbirne, achja und die haben einfach 8 blumentöpfe mitgenommen, aus plastik, keine ahnung warum. waren nur töpfe für kresse oder sonst was, das übliche, die lampe war in einem müllsack im keller.

das war alles

@Gespensterhaus

Ganz normale Pflanzenlampe also... Wird auch für andere tropische Pflanzen verwendet xD natürlich wissen die das du was damit zu tun hast aber alles was du offiziell in einem deutschen Shop gekauft bekommst, darfst du auch legal behalten das schließt eine saubere Bong auch ein..

@Lacrimis92

Also reicht das nicht aus für eine Verurteilung?

Immer schön der Reihe nach.

Bevor es zu einer Verurteilung kommt, muss es zunächst mal ein Strafverfahren geben. Dazu muss der zuständige Staatsanwalt ein solches Verfahren überhaupt erst mal einleiten.

Ob er das in Anbetracht der Beweislage tun wird, ist fraglich. Ein Anfangsverdacht hat vorgelegen, sonst wäre es nicht zu der Hausdurchsuchung gekommen. Bei dieser sind nun weitere Indizien zutage gekommen, die den Verdacht stützen mögen, deren Beweiskraft für eine Verurteilung aber kaum ausreichen wird.

Immerhin mag das den Staatsanwalt hinreichend motivieren, seine Ermittlungen nicht einzustellen, sondern weiter zu betreiben...

Ich brauche eine Feinwaage zum Abwiegen meines Treibladungsmittels für meine Patronenmunition (legal mit Erlaubnis zum Umgang nach § 27 SprengG), meine Frau Tütchen um Schmucksteine und Ohrstecker zu verpacken. Was soll daran illegal sein?

Aber es ist schon ganz gut, wenn man illegale Sachen macht, und einem der A... auf Grundeis geht.

Kann nichts passieren und die müssen dir die Sachen sogar wieder aushändigen, aber es kann sein das du irgendwann mal wieder von denen ein Hausbesuch wenn bei dir etwas stärkerer Durchgangsverkehr herrscht.

Nein.

Die können allenfalls als Indizien gelten, aber haben keine Beweiskraft.