Muss ich bei Hartz 4 Kindergeld beantragen bzw. beziehen?
Hallo, ich bin 23, verheiratet und lebe seit 4 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern. Mein Mann und meine Tochter beziehen Alg II und da ich zur Bedarfsgemeinschaft gehöre soll ich auch mein Einkommen darlegen. Nun ist es so das ich eine Ausblidung angefangen hab und mein Vati hat Kindergeld für mich beantragt und das wurde auch genehmigt. Das Kindergeld habe ich bis jetzt nicht erhalten und würde das auch meinem Vati lassen wollen. Nun will das Jobcenter aber das ich einen Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse stelle, damit das Kindergeld künftig an mich selbst überwiesen wird. Meine Frage: Muss ich einen solchen Antrag stellen und kann das Kindergeld bei mir bzw. bei meinem Mann und meiner Tochter angerechnet werden, wenn ich das Kindergeld nicht selbst bekomme?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Hartz IV dient dazu, dann einzuspringen, wenn dein oder euer Existenzminimum nicht mehr durch eigene Einnahmen gedeckt werden kann. Kindergeld ist zunächst eine Steuerleistung, die beim Einkommen deiner Eltern dein Existenzminimum freistellen soll. Die steht zwar zunächst deinen Eltern zu, ist aber im weitesten Sinne dazu gedacht, deinen Unterhalt abzusichern. Daher hat von der Gesezteslogik der Grundsicherungsträger das Recht bzw. auch die Verpflichtung als Sachverwalter von Steuergeldern darauf zu achten, dass das Kindergeld dann auch für diesen Zweck eingesetzt wird, also an dich weitergeleitet wird - und dann auch als dein Einkommen mit angerechnet wird. Nach meiner Kenntnis reicht es dann, wenn deine Eltern das an dich weiterleiten, der Antrag auf Abzweigung muss gar nicht unbedingt gestetllt werden. Da andere ist die "moralische" Frage, ob das so ok ist, was der Staat macht. Da Hartz IV eine Solidarleistung der Allgemeinheit ist, finde ich es grundsätzlich in Ordnung, dass das so gehandhabt wird. Wäre doch schon ungerecht, das jemand, der in einem schlecht bezahlten Job Steuern und Sozialabgaben abführt, hinterher weniger für seine persönliche Lebensführung als dienjenigen heraus bekommt, für den seine Abgaben als Transferleistungen eingesetzt wird.
kindergeld ist dem hartz4 vorrangig. wenn du darauf verzichtest, kann das jobcenter das kindergeld fiktiv anrechnen... es also anrechnen obwohl ihr es nicht bekommt.
Das Kindergeld steht deinem Vater nicht mehr zu, wenn du nicht mehr dort wohnst. Daher ist das quasi dann dein Privatvergnügen, wenn du deinem Vater das Kindergeld überlassen willst. Dann musst du aber eben auch damit rechnen, dass man es trotzdem bei der Berechnung des Jobcenters berücksichtigt.
Was soll dein Vater mit deinem Kindergeld? Er würde Leistungen in Anspruch nehmen, die ihm nicht zustehen.Im entfernten Sinne kann man das Betrug nennen, Du bist verpflichtet alle finanziellen Mittel auszuschöpfen, bevor du Hartz4 beantragst...dazu gehört, das du dafür sorgst, das das Kindergeld zu dir überwiesen wird. Am Ende wirds eh angerechnet...
Ruf einfach bei deiner Kindergeldkasse an, dann hast du Gewißheit.
Du hier? Lol