Jobcenter schickt mir *Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes*?

3 Antworten

Bist du denn überhaupt beim Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet, oder nur als Arbeit suchend ?

Im letzteren Fall würdest du die Anspruchsvoraussetzungen fürs Kindergeld nämlich gar nicht erfüllen.

Das Jobcenter möchte einen Nachweis darüber das ein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, diesen kannst du nur von deiner Mutter bekommen, sollte noch kein Antrag gestellt worden sein, dann fordere sie nachweislich dazu auf, sie soll dir dann eine Kopie des Antrags zukommen lassen, davon machst du dir auch eine Kopie und eine schickst du dann mit dem Antrag auf Abzweigung ans Jobcenter.

Der Monat ist schon halb um, warum bist du dann nicht schon lange mal zum Jobcenter gegangen und hast nachgefragt, oder zumindest mal die kostenlose Hotline angerufen ?

0800 4555500 Mo - Fr von 8.00 - 18.00

Wurdest du vorher schon mal dazu aufgefordert, oder war das jetzt das erste mal, wenn nicht, dann verstehe ich die Leistungseinstellung nicht ?

Hast du dir auch alles ganz genau durchgelesen, denn normalerweise ist da immer ein Grund angegeben ?

Nicht das dein Bewilligungsbescheid abgelaufen ist, hast du mal auf deinen Bescheid gesehen ?

Es gibt real keinen Nachweis darüber, dass Du einen Antrag auf Kindergeld gestellt hast. Selbiges gilt für einen Abzweigungsantrag.

Maximal kannst Du den unterschriebenen Abzweigungsantrag beim Jobcenter zwecks Weiterleitung an die Familienkasse abgeben - aber bitte dann quittieren lassen !!!

Also gehe bitte mit dem Antrag zum JC - gebe diesen beim SB ab und kläre, warum Du für Juli kein Geld erhalten hast.

Hi Ily123,

also den Kindergeldantrag stellen immer noch deine Eltern, also deine Mutter. Nur den "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" kannst du selbst stellen!

PS: Hast du eigentlich schon die Halbwaisenrente beantragt?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Gruß siola55

LouPing  16.07.2018, 21:54
Der grundlegende Zeitraum des Bezuges der Waisen- bzw. Halbwaisenrente reicht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Der längstmögliche Zeitraum für den Bezug von Halbwaisenrente  endet mit der Vollendung des 27. Lebensjahres wenn…
…nachgewiesen werden kann, dass sie das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Schul- oder Berufsausbildunghandelt. Die Halbwaisenrente wird auch für die Dauer eines freiwilligen ökologischen (FÖJ), freiwilligen sozialen Jahres (FSJ), Bundesfreiwilligendienst oder eines vergleichbaren freiwilligen Dienstes weiter gezahlt.
Die Weiterzahlung der Halbwaisenrente wird auch dann gewährt, wenn das Kind außerstande ist, sich auf Grund einer Behinderung selbst unterhalten zu können.
(recht.)

An die HwR sind gewisse Bedingungen geknüft, hier muss man schauen ob die auch nur ansatzweise erfüllt werden. Der FS ist 24- arbeitet nichts- kein(e) Schule/Ausbildung/Studium.

Rückwirkende Zahlungen sind auf 1 Jahr begrenzt.