Wieso habe ich kein recht auf Kindergeld?

7 Antworten

Ein (volljähriges) Kind hat selbst keinen Anspruch auf Kindergeld - dieses ist ein steuerlicher Entlastungsbetrag für Eltern, die ihrem Kind Unterhalt gewähren.

Leben die Eltern getrennt, so hat der Elternteil Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes, in dessem Haushalt das Kind lebt (bei dem es gemeldet ist). 

Lebt das Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt, so kann der Elternteil das Kindergeld beanspruchen, der den höheren Unterhalt zahlt (mindestens in Höhe des Kindergeldes) und dieses dann an das Kind weiterreichen (ggf. zusammen mit dem Unterhalt - dann in entsprechender Höhe...)

Nur, wenn ein volljähriges Kind nicht mehr bei den Eltern lebt und keinen Unterhalt erhält, kann es das Kindergeld direkt an sich "abzweigen" lassen.

Wenn die Mutter also selbst keinen Unterhalt an dich zahlt, der Vater dies aber tut, hat er Anspruch auf das Kindergeld (und könnte es ggf. an dich weiterreichen).

Dein Antrag wurde abgelehnt weil du Unterhalt von deinem Vater bekommst,der dann min.so hoch wie dein Anspruch auf Kindergeld ist,also bei min. 190 € liegen sollte !

Zahlt oder kann deine Mutter keinen Unterhalt zahlen,weil sie nicht leistungsfähig ist,also unter ihrem Selbstbehalt liegt,dann kann dein Vater Kindergeld für dich beantragen,weil er der ist der dir Unterhalt zahlt,würde die Mutter angenommen mehr Unterhalt als der Vater zahlen,dann könnte die Mutter das Kindergeld beantragen.

Das kann er dir dann zukommen lassen bzw.mit dem Unterhalt verrechnen den er dir bisher zahlt,es kommt halt darauf an wie hoch sein unterhaltsrelevantes Einkommen ist,was er dir an Unterhalt dann laut Düsseldorfer Tabelle zahlen müsste und was er dir tatsächlich zahlt.

Hallo!

Kindergeld bekommt man ja nicht als Kind, sondern  die Eltern, bzw. die Mutter oder der Vater bekommt es, der das Kind betreut und das Sorgerecht hat. Dafür kümmert die kindergeldberechtigte Person sich um das Kind und gibt das Geld für Kleidung, Essen und alles, was für sein Wohl wichtig ist, aus.

Da du ja zur Zeit nicht bei deiner Mama lebst, wird sie es auch nicht bekommen.Es sei denn, du wärst dort noch gemeldet. Da du über 18 bist, müsstet ihr es sowieso neu beantragen und alle Formulare einreichen über Ausbildung etc.

Wie es genau mit dem Barunterhalt geregelt ist, kann ich leider nicht sagen. LG


also man hat anrecht auf kindergeld bis man 25 ist oder eine abgeschlossene berufsausbildung/studium hat. wenn man vorher auszieht hat man anspruch darauf das kindergeld selbst zu bekommen, da die mutter/der vater nicht mehr für das kind aufkommen muss.

in diesem fall entäfllt das recht auf kindergeld aber, da die person bereits unterhaltszahlungen der eltern in anspruch nimmt.

@mojo47

Ich habe auch nicht geschrieben,dass man über 18 kein Anrecht hat, sondern dass man es neu beantragen muss. Kindergeld ohne erneute Beantragung bekommt man nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Über 18 bekommt man es, wenn man in einer Ausbildung/Studium ist, ein diakonisches Jahr macht etc. und muss davon auch Nachweise erbringen.

das wäre mir neu, dass man das kindergeld nicht bekommt. nungut hier ist es scheinbar der fall.

als grund geben sie an, dass du geld von deinem vater bekommst. das kindergeld bekommt scheinbar weiterhin deine mutter, da hier von "abzweigung" die rede ist. dennoch wäre deine mutter ja auch unterhaltspflichtig, oder reicht es, wenn ein elternteil geld an dich zahlt?

in dem paragraph den du angegeben hast ist es erklärt, wenn du unterhalt gezahlt bekommst hast du kein recht mehr auf kindergeld.

falls deine mutter dir auch unterhalt zahlen müsste, dann würde ich einspruch einlegen und die sache klar stellen. 

wann habe ich denn ein Anspruch auf den Unterhalt meiner Mutter ? Also kann man von beiden Elternteilen Unterhalt verlangen ? Und was muss man da Beachten oder sogar erfüllen ?

@kampffussel0103

das kann ich dir leider nicht sagen, bin kein jurist und ich könnte jetzt den ganzen tag suchen ohne ein ergebnis zu erzielen... ob du anspruch auf unterhalt von beiden elternteilen, getrennt voneinander hast, das weiß ich leider nicht. vllt helfen dir noch andere antworten zu deiner frage.

@kampffussel0103

Ab 18 sind dir beide Eltern zu Barunterhalt verpflichtet, wenn du Schule/Studium oder Ausbildung machst. Der Selbstbehalt ist aber höher als bei u18-jährigen.

@passaufdichauf

heißt das, es gibt eine summe x die erfüllt werden muss und beide eltern sind zu gleichen teilen dazu verpflichtet? alternativ könnte der vater ja beide teile übernehmen, oder?

@kampffussel0103

wann habe ich denn ein Anspruch auf den Unterhalt meiner Mutter ?

Volljährige haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sie 

  • entweder noch zur Schule gehen 
  • oder sich in einer Ausbildung befinden und selbst zu wenig verdienen, um davon (zusammen mit dem Kindergeld) ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Da ab dem 18. Geburtstag die Sorgepflicht der Eltern entfällt, muss dann auch der Elternteil ggf. Barunterhalt leisten, der bis dahin für die Betreuung des Kindes zuständig war - der mögliche Anspruch auf den Barunterhalt teilt sich dann auf beide Eltern auf - nicht je zur Hälfte sondern anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.

Voraussetzung ist, dass beide Eltern auch entsprechend "leistungsfähig" sind.

Da du nicht mehr im Elternhaus lebst, haben deine Eltern dir gegenüber jeweils einen "Selbstbehalt" von je 1300 Euro und andere Unterhalte (minderjährige Geschwister, Ehepartner) hätten Vorrang vor deinem Anspruch.

Insgesamt stehen dir, da du nicht mehr bei den Eltern lebst, 735 Euro zu. Darin sind dein eigenes Einkommen (abzüglich eines Freibetrages...) und das Kindergeld aber bereits eingerechnet. Der "Rest" wäre dann der Unterhalt. 

OK dankeschön, lieb von dir mojo47

danke passaufdichauf :)

wenn du alleine wohnst, aber dein Vater dir Unterhalt zahlt von 190 Euro oder mehr, dann kannst du nicht selbst das Kindergeld beantragen(abzweigen), denn es steht dann automatisch dem zu, der Unterhalt zahlt und das ist ein Vater. Er muss also Kindergeld beantragen, ihm steht er zu. Er kann dir dann das Geld auszahlen, also den Unterhalt etwas erhöhen.

Das sollte er bald tun, mit Unterhaltsnachweis, falls deine Mutter immer noch das Geld erhält.