Muss man sich als Student jedes Semester bei der Familienkasse mit einer aktuellen Studienbescheinigung melden, um weiter Kindergeld zu beziehen?

1 Antwort

Erhalten Sie für ein über 18 Jahre altes Kind Kindergeld, müssen Sie Ihre Familienkasse außerdem unverzüglich benachrichtigen, wenn das Kind
  • bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium
abgeschlossen hat und eine Erwerbstätigkeit aufnimmt (dies gilt nicht für Kinder ohne Arbeitsplatz und Kinder mit Behinderung, siehe unter Nr. 4.2 bzw. 4.6),
  • seine Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt,
beendet oder unterbricht (das gilt auch, wenn sich ein Kind trotz fortbestehender Immatrikulation vom Studium beurlauben oder von der Belegpflicht befreien lässt),
  • den freiwilligen Wehrdienst antritt,
  • bisher arbeitsuchend oder ohne Ausbildungsplatz war und nun
eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt,
  • schwanger ist und die Mutterschutzfrist beginnt.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse unter Punkt 2 auf Seite 8ff bzw. Seite 10 ;-)

www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754