Muss ich als Mieter die Anfahrtskosten eines Handwerkers tragen?

11 Antworten

Monate später haben wir die Jahresnebenkostenaufstellung bekommen wo wir die Monteurstunden und die Fahrkosten zu tragen haben. Ist das rechtens?

Reparaturkosten sind in der Regel vom Vermieter zu tragen.

Ausnahme:

Im Mietvertrag steht eine wirksame Klausel zu Kleinreparaturen wo eine Summe für eine Einzelreparatur von z.B. bis 75 € vereinbart.

In der Nebenkostenabrechnung hat dieser Posten nichts zu suchen.

Ich würde Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und die Abrechnung vom Mieterbund prüfen lassen.

Nein. Reparaturkosten (und natürlich alles was damit zusammenhängt, also auch die Fahrkosten) sind vom Vermieter zu tragen. Es sei denn, es ist vertraglich eine andere Regel getroffen worden.

Diese Sache aber über die Nebenkostenrechnung abzurechnen ist gleich doppelt falsch, da diese Kosten nur etwas auf dieser Rechnung zu suchen haben, wenn sie alle Mieter betreffen (z.B. wegen der Zentralheizung) und es sich nur um Wartungsarbeiten handelt.

Eventuell wäre eine Kleinreparaturklausel anwendbar soweit diese im Mietvertrag steht, ansonsten muss der Vermieter das eindeutig tragen.

Nein, in der Nebenkostenabrechnung ist das nicht rechtens und hat da absolut nichts zu suchen...

Grundsätzlich ist das rechtens, wenn der Besuch ordnungsgemäß angekündigt war und Ihr bei dem Termin nicht da wart, dann aber per separater Rechnung. Ansonsten muss der Vermieter diese Kosten tragen...

Die Reparatur bzw. der Austausch des B. ist voll vom Vermieter zu tragen, dazu gehören selbstverständlich auch Arbeitszeit und Anfahrtkosten.