Wer kommt für die Reparatur auf, wenn der Mieter den Fenstergriff abbricht. Der Vermieter?
Bei einem Dachflächenfenster im Bad hat der Mieter den Fenstergriff abgebrochen. Die Firma (Bras), die das Fenster hergestellt hat, gibt es nicht mehr, vorraussichtlich auch keine Ersatzteile. Vorraussichtlich muß das gesamte Fenster ausgetauscht werden, mit den anhängenden Folgekosten (Tapeten oder Kacheln im Bad). Der Mieter hat den Vermieter erstmal informiert. Wie ist die Rechtslage? Muß der Vermieter oder der Mieter die Kosten tragen?
9 Antworten
Es soll noch den Beruf des Schreiners geben. Der ist durchaus in der Lage, einen Griff an einen Rahem zu befestigen. Warum soll dafür das Fenster ausgetauscht werden? Kaufst du auch ein neues Auto, wenn der Scheibenwischer kaputt ist?
Der Mieter muß zahlen. Bzw seine Haftpflichversicherung.
Wer den Schaden verursacht hat, muß ihn auch Zahlen.
Ich denke der Vermieter. Man kann doch keinem Mieter zumuten ein neues Fenster anzuschaffen, da ausserdem der Mieter den Griff normal benutzt hat und kein Vandalismus vorlag...
reparaturen an gegenständen die dem häufigen gebrauch unterliegen (tür- u fenstergriffe, rolladengurte, wassehähne usw.) unterliegen der kleinreparaturregel, d.h. der mieter muss sich bis zu einem maximalen betrag von 77 € ohne mwst an den kosten beteiligen - der darüber hinausgehende betrag ist sache des vermieters
Der Vermieter.