Wer kommt für die Reparatur auf, wenn der Mieter den Fenstergriff abbricht. Der Vermieter?

9 Antworten

Es soll noch den Beruf des Schreiners geben. Der ist durchaus in der Lage, einen Griff an einen Rahem zu befestigen. Warum soll dafür das Fenster ausgetauscht werden? Kaufst du auch ein neues Auto, wenn der Scheibenwischer kaputt ist?

Der Mieter muß zahlen. Bzw seine Haftpflichversicherung.

Wer den Schaden verursacht hat, muß ihn auch Zahlen.

Ich denke der Vermieter. Man kann doch keinem Mieter zumuten ein neues Fenster anzuschaffen, da ausserdem der Mieter den Griff normal benutzt hat und kein Vandalismus vorlag...

reparaturen an gegenständen die dem häufigen gebrauch unterliegen (tür- u fenstergriffe, rolladengurte, wassehähne usw.) unterliegen der kleinreparaturregel, d.h. der mieter muss sich bis zu einem maximalen betrag von 77 € ohne mwst an den kosten beteiligen - der darüber hinausgehende betrag ist sache des vermieters

Der Vermieter.