Wer muss die Türzarge bezahlen? Der Vermieter oder ich als Mieter?

8 Antworten

Für Reparaturen ist generell der Vermieter zuständig. Es sei denn, denn der Vermieter hat einen Schaden verursacht.

Nach diesem Bild ist die Zarge aus Holz (wie alt?) mit einem Anstrich/Lasur. Ob der Anstrich für einen Feuchtraum geeignet ist, ergibt sich aus dem Bild nicht. Wer den Anstrich/Lasur ausgeführt hat, ist dafür auch verantwortlich (Mieter oder Vermieter). So wie es aussieht, hat die Zarge keinen dichten Abschluss zum Boden, z.B. Silikonfuge, so dass Wasser zwangsläufig eindringen kann. Auch dafür wäre der Vermieter zuständig, es sei denn, ihr hättet die Silikonfuge beseitigt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Holz Zarge im Badezimmer ist seit dem Einzug da, wir wohnen hier schon seit ca 22 Jahren.

Ich fürchte mal, das dein Vermieter Recht hat.

Aber du brauchst keine neue Türzarge. Ein guter Schreiner setzt dir unten eine Stück Holz oder etwas anderes ein, um die Tür zu reparieren. Der defekte Teil des Holzes muss sauber entfernt werden und dann dann neue Stück einsetzen.

Das kann auch ein geschickter Heimwerker - vielleicht aus deinem Bekanntenkreis.

Danke für deine Antwort!

@laurasommerblut

Versuch , dass die Tür repariert wird. Eine Zarge zu entfernen macht viel Dreck und das ganze Spaß ist nicht billig. Wir haben das vor einiger Zeit mal gemacht.

@maria38000

Wie hoch sind die Kosten dafür wenn sich ein Schreiner um die Angelegenheit kümmert?

@laurasommerblut

Für die Reparatur schätze ich 100 bis 150 EUR. Neue Zarge evtl. plus Tür mindestens 300 EUR

Können Sie mit dem Zustand weiter leben oder würde Ihnen eine neue moderne Wohnung besser gefallen?

Dann sollten Sie kündigen und sich was neues suchen.

Was man da sieht, läßt auf den übrigen Wohnungszustand und das Gebäudealter rückschließen.

Abnutzung, die zahlt der Mieter.

Nein. Die hat er bereits mit der Miete bezahlt.

Da hat der Vermieter auch Recht.

Das sind eindeutige Schäden durch Feuchtigkeit.

Allerdings sehe ich auch dort keinerlei Versiegelung der Zarge, so dass evtl eine Kostenteilung in Betracht kommt.