muß ich als Hauseigentümer die offene Stromrechnung meiner Mieter zahlen und was heißt nach Rahmenbedingung §4 (10)kann der Stromanbieter das von mir fordern?
7 Antworten
Dein Vater hatte mit dem Stromversorger einen Vertrag abgeschlossen, in dem das so vereinbart wurde. Als Erbe hast du diesen Vertrag nun übernommen. Vermutlich hast du im Gegenzug irgend welche Vergünstigungen an anderer Stelle und die Abwicklung mit den Mietern ist entsprechend geregelt. Du solltest den Vertrag in den Unterlagen suchen.
Gibt es im Haus evtl. einen Stromzähler für die Treppenhaus-, Außen-, Kellerbeleuchtung und/oder die Heizungsanlage?
Dafür hat dein Vater sicher einen Vertrag mit dem Stromanbieter gehabt. Den hast Du neben dem Haus auch geerbt.
Zunächst, kann man von dir nur etwas fordern wenn du in den Vertrag involviert bist. Möglicherweise anders wenn ein Rahmenvertrag mit dem Energieanbieter besteht
Aus welchem Gesetz oder Bedingungswerk soll der §4 Abs. 10 stammen? Dann könnte man mal vergleichen
Stromanbieter schreibt gemäß Rahmenvertrag §4 (10) als Gebäud eigentümer
was auch immer das heißt ich bin Ratlos und werde gleich mal da anrufen. Ich habe das das Haus erst vor einpaar Monaten duch den Tod meines Vaters geerbt,und habe garnichts unterschrieben nur eben den Tod meines vaters mittgeteilt.
Verträge müssen nicht zwingend unterschrieben werden, sie können auch durch konkludentes Handeln zustande kommen.
nur eben den Tod meines vaters mittgeteilt.
Und damit gehen bestehende Verträge auf dich über.
Das heißt ich sollte mir die Verträge die mein Vater unterschrieben hat gut durchlesen und gegebenfalls mich von diesem Vertag trennen.In Abschrift hat mir der Stromanb. das Mahnschreiben an unsere Mieter mitgeschickt wo mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht wird.
Du solltest alle Verträge deines Vaters durchsehen.
Von dem Stromvertrag kannst Du dich nicht trennen, bestenfalls einen anderen Anbieter wählen.
Warum das Mahnschreiben an die Mieter geschickt wurde erschließt sich mir nicht.
Außerdem durch eine gleichlautende Willenserklärung wie jeden Morgen beim Bäcker..... "das Brötchen koste 30 ct. Ja, das nehme ich, bitte, ihre 30 ct." damit ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden. Oder, "gibst Du mir mal eben dein Fahrrad, du bekommst es in einer Stunde zurück", "ja, bitteschön" damit ist ein verbindlicher Leihvertrag entstanden.
.... nein, dafür zuständig sind die Vertragspartner, so jedenfalls meine Erlebnisse.
Bei einem vermieteten EF-Haus kann das anders aussehen.
nein.
ja