Muß nach einem Hauskauf der neue Hauseigentümer die offene Stromrechnung des Alteigentümers zahlen?

3 Antworten

Ihr habt den Stromverbrauch nicht verursacht, also müsst Ihr den auch nicht bezahlen. Euer Vertrag mit dem Energielieferanten läuft auf Euren Namen-- nehme ich doch wohl an. Ihr habt vielleicht die sogenannte Abnahmestelle mit dem Alten Vertrag übernommen, aber die Schulden des Alteigentümers gehen Euch nichts an, wenn der Vertrag bisher auf seinen Namen lief.

Meines Wissens nicht, da das ein Privater Vertrag mit dem ehem. Eigentümer ist. Anders hat es sich bei uns allerdings mit der Grundsteuer verhalten, die mußte ich nachbezahlen, da diese auf dem Grundstück liegt, nicht auf dem Eigentümer.

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Ihr seid nie Vertragspartner des Stromversorgers gewesen, also warum solltet ihr zahlen müssen? nein, das ist Sache des Alt-Eigentümers.