Inkasso Strom

5 Antworten

Hi alex200368,

handelt es sich um die Grund- oder Ersatzversorgung vom Grundversorger oder ist es dein "Wahllieferant"? Was für eine Rechnung ist das? Die Jahresrechnung? Schlussrechnung? Was genau rechnet die Rechnung ab? Wann war die Rechnung fällig? Was heißt "Juni-Rechnung"? Handelt es sich um eine richtige Rechnung oder eine Abschlagsforderung? Wurde dir der Liefervertrag gekündigt?

alex200368 
Fragesteller
 17.06.2014, 21:18

Wahlversorger. Eine ganz normale Monatsrechnung. Fällig im Juni.

einigekennmich  17.06.2014, 21:20
@alex200368

Also nochmal zum Verständnis: Du bekommst also jeden Monat eine Rechnung über deinen Verbrauch (ausgewiesen mit Zählerständen, Arbeitspreise etc...) und musst diese dann zur Fälligkeit zahlen?

Und kannst du mir auch bitte noch die anderen Fragen beantworten? "Fällig im Juni" kann ich mir nicht vorstellen. Normal wird ein konkretes Fälligkeitsdatum in einer Rechnung ausgewiesen. Würde da "fällig im Juni" stehen, hättest du noch 13 Tage Zeit zu zahlen.....

mepeisen  18.06.2014, 08:16
@einigekennmich

Selbst wenn die Fälligkeit zum 1.6. angenommen würde, müsste man also innerhalb von 14 Tagen 2 Mahnungen und das Inkassoschreiben erhalten haben (!!!)

ich denke, deutlicher geht es nicht mehr, dass es sich hier um Abzocke handelt. Wie dem auch sei: Einfach so bald wie möglich zweckgebunden zahlen und die Inkassogebühren wegen groben Unfugs zurückweisen.

Also ich kann zwar nicht aus Erfahrung sprechen, aber in der Uni hab' ich folgendes mitgenommen: Dem Inkassounternehmen zu beweisen, dass du keine Mahnung erhalten hast, wird wohl relativ schwierig sein ... am besten ist, du rufst bei deinem Stromganbieter an und fragst nach deinem Fall. Sag ihnen, dass du gerne ALLES aufgezeigt haben willst. Due Rechnung, die Mahnung und den Schrieb, den die ans Inkassounternehmen gesendet haben. Denn normalerweise bekommt man ZWEI Mahnungen, bevor der "Geldeintreiber" losgeschickt wird. Einfach Druck machen und nachhaken, du kannst dabei nur gewinnen. Viel Erfolg! :)

kevin1905  17.06.2014, 23:27
Dem Inkassounternehmen zu beweisen, dass du keine Mahnung erhalten hast, wird wohl relativ schwierig sein
  1. Ist der Schuldner nicht in der Beweispflicht, sondern der Absender - in diesem Fall der Stromanbieter bzw. das Inkassobüro muss nachweisen, dass die Mahnung zugestellt wurde. Ohne Einschreiben oder förmliche Zustellung beinahe unmöglich.
  2. Muss man einem Inkassobüro gegenüber nichts erklären, rechtfertigen, beweisen oder sonst wie. Ein Inkassobüro ist weder eine Behörde, noch ein Gericht noch sonst ein Organ der Rechtspflege.
hasenfuss67  18.06.2014, 16:16
@kevin1905
in der Uni hab' ich folgendes mitgenommen

Der Empfänger muss nicht beweisen, dass er etwas NICHT erhalten hat. - kann er auch gar nicht.

Was soll das denn für ne Uni sein? Tanzt ihr euren Namen?

Der Absender muss den Zugang seines Schreibens in den Machtbereich des Empfängers beweisen.

Das heißt:

Bei Allem was nicht per Einschrteiben, gelbem Brief (PZU), oder Gerichtsvollzieher zugestellt wird, bestimmt der Empfänger, wann und ob er überhaupt etwas erhalten hat.

Wenn du kannst, dann solltest du sofort zahlen. Falls du gerade nicht genug Geld hast, dann solltest du dich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzen und nach einer Ratenzahlung oder ähnliches fragen. Du solltest dann aber auch klarstellen, dass du keine Mahnungen erhalten hast.

mepeisen  18.06.2014, 08:17
nach einer Ratenzahlung oder ähnliches fragen

Sehr schlechte Idee. Das funktioniert nur, wenn man deren Gebührenirrsinn akzeptiert. neben den schon knapp 100€ Inkassogebühren kommen dann nochmal 70 bis 80€ Einigungsgebühren drauf. Wer kein Geld hat, den Abschlag zu zahlen, der hat bestimmt auch kein Geld, denen nochmal 170€ zu schenken...

Dann zahl die Stromrechnung an den Stromanbieter und schick dem Inkassobüro einen Widerspruch über die Abzock-Gebühren.

Problem gelöst.

Die Drohung mit Stromsperre ist heiße Luft. Sie muss mindestens 2 Wochen vorher angekündigt werden. Zudem müssen mindestens 100€ Stromschuld bestehen. Letztendlich am besten direkt an den Stromunternehmer zahlen mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".

Dem Inkasso würde ich schreiben (per Einschreiben): "Wertes Inkassobüro. Ich weise ihre Drohungen zu einer Stromsperre zurück (§19 StromGVV). Ich behalte mir vor, wegen dieser Drohung Strafanzeige gegen sie zu erstatten (Nötigung). Mir ging keine Mahnung zu, zudem ist die Schuld bezahlt. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe werde ich ignorieren."

Danach schweigt man, egal wie viele Bettelbriefe noch so folgen werden.